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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Flughäfen: Entwurf des neuen Fluglärmgesetzes lässt vernünftige Vorschläge vermissen

Berlin (ots)

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des
Fluglärmgesetzes enthält Regelungen, die für die Flughäfen weitaus
höhere Kosten nach sich ziehen werden, als in dem Entwurf unterstellt
wird.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) stellt
mit großer Sorge um den Luftverkehrsstandort Deutschland fest, dass
der Bundesumweltminister seit der Vorlage des ersten Entwurfes im
Jahr 2000 wichtige praxisbezogene Stellungnahmen der
Luftverkehrsbranche leider nicht aufgegriffen hat.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: "Es ist völlig
unstrittig, dass ein seit 1971 geltendes Fluglärmgesetz dringend
einer Novellierung bedarf und der Schutz der Flughafenanwohner vor
Fluglärm mit einem zeitgemäßen Gesetz geregelt werden muss. Darüber
hinaus ist es für die Flughafenunternehmen von größtem Interesse,
dass bei Neu- oder Ausbauvorhaben endlich Planungssicherheit
geschaffen wird und nicht die Gerichte in jedem Einzelfall - gestützt
auf gutachterliche Stellungnahmen - ihre Entscheidungen für zu
langwierige und kostenintensive Planungsverfahren treffen müssen. Die
im Entwurf genannten Mehrkosten in Höhe von 500 Mio. EUR für
zusätzliche Schallschutzvorkehrungen seitens der zivilen Flughäfen
sind völlig unverständlich, da die ADV dem Bundesumweltministerium
eine nachvollziehbare Kostenkalkulation auf Grundlage der
vorgesehenen Grenzwerte und Schutzzonen vorgelegt hat. Nach
Berechnungen der ADV werden sich diese Kosten auf mindestens 1
Milliarde EUR belaufen."
Nachdem der Versuch einer Novellierung in der vergangenen
Legislaturperiode an den äußerst strittigen Forderungen des
Bundesumweltministeriums scheiterte, haben die Flughäfen und die
Verkehrsministerkonferenz der Länder konstruktive Vorschläge zur
Verbesserung des Lärmschutzes unterbreitet. Bedauerlicherweise
enthält auch der neue Entwurf für die Luftverkehrswirtschaft
unakzeptable Regelungen:
So reflektieren die geforderten Lärmgrenzwerte nicht den aktuellen
Stand der Lärmwirkungsforschung.
Zudem wird angestrebt, mit der Festlegung von Lärmgrenzwerten für
den Neu- und Ausbau von Flughäfen und mit Regelungen zur
Außenwohnbereichsentschädigung, Bestandteile des Fachplanungsrechts
in das Fluglärmgesetz einzubeziehen. Die ADV hält es demgegenüber für
notwendig, dass die dringend erforderlichen Lärmgrenzwerte für Neu-
und Ausbauvorhaben im Luftverkehrsgesetz geregelt werden und warnt
davor, die bisherige Gesetzessystematik zu verlassen, da den für den
Luftverkehr verantwortlichen Verkehrsbehörden damit ihre originäre
Zuständigkeit partiell entzogen würde.
Auch die weiterhin angestrebte sogenannte 100/100-Regel wird von
der ADV abgelehnt. Danach wird unterstellt, dass beide Richtungen
einer Start- und Landebahn in gleicher Häufigkeit genutzt werden, was
in der Realität nicht der Fall ist und zu theoretisch überhöhten
Lärmbelastungen führt.

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49-(0)30 - 31 01 18 - 20

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

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