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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

(KORREKTUR: Biogasregister Deutschland geht an den Start
Einheitliches Dokumentationssystem stärkt Markt für Biogas im Erdgasnetz)

Berlin (ots)

   +++ Bitte beachten Sie die geänderten Fristen am Ende des ersten 
Absatzes: Registrierung ab Mitte November, Dokumentation ab Anfang 
Dezember +++ 

   Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat am Mittwoch das 
"Biogasregister Deutschland" auf einer Fachtagung in Berlin 
vorgestellt. Die internetbasierte Plattform schafft einen 
branchenübergreifenden Standard für den Nachweis der Herkunft und der
unterschiedlichen Eigenschaften von aufbereitetem Biogas im 
Erdgasnetz (Biomethan, Bioerdgas). Produzenten, Händler, Verbraucher 
und Sachverständige können sich ab Mitte November auf der 
Internetseite www.biogasregister.de registrieren lassen. Die 
Dokumentation von Biogasmengen wird ab Anfang Dezember möglich sein.

   "Das Biogasregister ist ein entscheidender Baustein, um die 
Erzeugung und Nutzung von Biomethan im Erdgasnetz in Deutschland 
voranzubringen", sagte dena-Geschäftsführer Andreas Jung. "Jetzt 
können alle Akteure einfach, günstig, verlässlich und transparent 
ihrer Nachweispflicht nachkommen. Das ist eine wichtige Voraussetzung
für einen liquiden Markt." Bisher kam der Absatz von Biomethan in 
Deutschland nur schleppend voran. Um das Ausbauziel der 
Bundesregierung zu erreichen, müsste die Zahl der Biomethananlagen 
von heute 70 auf über 1400 im Jahr 2020 steigen. 

   Mit Hilfe des Biogasregisters können Produzenten, Händler und 
Verbraucher dokumentieren, welche Art von Biogas sie anbieten oder 
verwenden, wie viel davon ins Erdgasnetz eingespeist und wie viel 
entnommen wird. Produzenten buchen ihre Mengen in das Register ein. 
Unabhängige Gutachter prüfen die Angaben. Die Nutzer des Registers 
können Biogasmengen handeln und aufteilen. Die Endverbraucher 
erhalten als Beleg einen Auszug aus dem Register mit allen relevanten
Daten und können damit die vom Gesetzgeber vorgesehenen Erstattungen 
und Vergütungen beantragen. 

   Biogas wird in Deutschland je nach Herkunft und Verwendung 
unterschiedlich geregelt und gefördert, unter anderem durch das 
Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und
das Biokraftstoffquotengesetz. Es kann aus nachwachsenden Rohstoffen 
wie Holz oder Ackerpflanzen oder aus biogenen Reststoffen wie Küchen-
oder Schlachtabfällen gewonnen werden. Manche Hersteller achten 
besonders auf nachhaltige Kriterien wie Landschaftspflege oder 
Vermeidung von CO2-Emissionen. Aufbereitetes Biogas ist wie Erdgas 
vielseitig verwendbar: zur Erzeugung von Strom und Wärme, 
vorzugsweise in effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, oder als 
Kraftstoff für Erdgasfahrzeuge. 

   Das Konzept für das Biogasregister hat die dena im Jahr 2009 mit 
Unterstützung des Bundesumweltministeriums und im Dialog mit 
Marktteilnehmern und Experten aus Politik und Wirtschaft entwickelt. 
Die Realisierung wird von 14 führenden Unternehmen aus der Biogas- 
und Energiebranche unterstützt. 

   Weitere Informationen im Internet unter: www.biogasregister.de . 

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Dr. Philipp Prein,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-641, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699,
E-Mail: presse@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell

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