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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

VÖB-Präsident Sauer sieht Wettbewerbsgleichheit privater und öffentlicher Pfandbriefemittenten wieder hergestellt

Berlin (ots - Der Präsident des Bundesverbandes Öffentlicher
Banken Deutschlands, VÖB, Hans Dietmar Sauer, hat die Entscheidung
des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat begrüßt, die
im 4. Finanzmarktförderungsgesetz (FMFG) getroffenen Neuregelungen
des Pfandbriefgeschäfts inhaltsgleich im Hypothekenbankengesetz (HBG)
und im Öffentlichen Pfandbriefgesetz (ÖPG) zu regeln. "Mit der
Eröffnung der Möglichkeit für öffentliche Banken, Derivate als
ordentliche Deckungswerte im Pfandbriefgeschäft zu verwenden, werden
die öffentlichen Banken im Wettbewerb genauso behandelt, wie die
privaten Hypothekenbanken. Damit ist die befürchtete
wettbewerbsverzerrende Konsequenz des ursprünglichen Gesetzentwurfs,
der diese Möglichkeit für öffentliche Banken nicht vorsah, vom
Tisch", sagte Sauer heute in Berlin. Sauer betonte, dass bereits auf
Initiative des Bundesrates die Erweiterung des pfandbriefgedeckten
Auslandsgeschäfts mit der öffentlichen Hand auch den öffentlichen
Banken gestattet worden sei. Dies habe der ursprüngliche
Regierungsentwurf ebenfalls nicht vorgesehen.
Positiv wertete der VÖB-Präsident auch die Streichung der
Untersagungsmöglichkeit für Leerverkäufe in Aktien. Der Verband habe
diese "Insellösung für Deutschland" bereits mehrfach als praktisch
untauglich bezeichnet.
Als weiterhin sehr problematisch bezeichnete Sauer die im
Kreditwesengesetz vorgesehene Verpflichtung aller Banken,
automatisierte Abrufsysteme für Kunden- und Kontendaten vorzuhalten.
Dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) solle
hierdurch der jederzeitige automatische Zugriff auf bestimmte
personenbezogene Daten von Bankkunden ohne Wissen der Bank ermöglicht
werden. Sauer sieht hierin die Gefahr dass die Bank auch bei
missbräuchlichem Datenabruf durch unbefugte Dritte, z. B. Hacker",
keinerlei Kontrollmöglichkeiten habe. Besser und im Ergebnis gleich
gut sei das vom VÖB befürwortete "Anfragesystem". Dieses verpflichte
die Bank, die vom BAFin angeforderten Kundendaten umgehend und
vollständig an dieses zu übermitteln.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am
Abend des 15. Mai 2002 in Berlin abschließend über das Gesetzvorhaben
beraten. Der VÖB-Präsident geht davon aus, dass Bundestag und
Bundesrat dem Vermittlungsergebnis zustimmen werden.
VÖB im Netz: www.voeb.de
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Lennéstraße 17
10785 Berlin
Telefon:(0 30) 81 92 -1 60
Telefax: (0 30) 81 92 -1 69
Mobil: 0170 24 76 702
E-Mail:  stephan.rabe@voeb.de
Pressesprecher:
Dr. Stephan Rabe

Original-Content von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), übermittelt durch news aktuell

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