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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

VÖB fordert Harmonisierung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften

Berlin (ots)

In seinem heute in Berlin vorgestellten
Verbandsbericht 2001/2002 fordert der Bundesverband Öffentlicher
Banken Deutschlands, VÖB, die Harmonisierung der internationalen
Rechnungslegungsvorschriften. Mit der EU-Fair-Value-Richtlinie (FVRL)
von September 2001 habe sich die Europäische Union der
internationalen Entwicklung in der Rechnungslegung in einem gerade
für Banken wichtigen Bereich bereits angepasst. Der Verband begrüßt
das von der Richtlinie verfolgte Ziel, die internationale Akzeptanz
der nach EU-Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse zu verbessern.
Der Richtlinie zufolge sollen bestimmte Finanzinstrumente in der
Bilanz nicht mehr mit den fortgeführten Anschaffungskosten, sondern
mit dem Marktwert oder dem beizulegenden Zeitwert (sog. "Fair Value")
angesetzt werden. Die Bilanzierung der Aktiva und Passiva mit ihren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelte damit nur noch als
Ausnahmeregelung.
Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
erforderlich
Der VÖB plädiert dafür, die Bewertung von bestimmten
Finanzinstrumenten mit dem beizulegenden Zeitwert handelsrechtlich
einheitlich für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss zu
regeln. Es sei richtig, im Einzelabschluss und im Konzernabschluss
nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zu
verfahren. Zu klären sei nun unter Einbindung aller von den neuen
Regeln Betroffenen, ob künftig handelsrechtliche und steuerrechtliche
Bewertungsvorschriften auch offiziell voneinander losgelöst erlassen
werden müssen und damit das Ende des Maßgeblichkeitsprinzips der
Handelsbilanz für die Steuerbilanz eingeläutet werde. In den
vergangenen Jahren habe der Gesetzgeber wiederholt die Auswirkungen
der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften auf die Steuerbilanz
aufgeweicht. Als Beispiel hierfür nennt der VÖB die steuerliche
Behandlung der so genannten Drohverlustrückstellungen.
Der Verband plädiert dafür, die steuerlichen
Bewertungsvorschriften dem Grunde und der Höhe nach langfristig
betrachtet selbständig zu regeln. Die Abkoppelung der Steuerbilanz
von der Handelsbilanz sei der Abkoppelung des handelsrechtlichen
Einzelabschlusses von dem handelsrechtlichen Konzernabschluss
vorzuziehen. Mit der nationalen Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie
bestehe für den Einzelabschluss die Gefahr, dass der Fiskus einen
nach bisherigem Verständnis nicht realisierten Zeitwertgewinn als
rechtlich zulässig interpretiere und ungeachtet einer denkbaren
Ausschüttungssperre bei Kapitalgesellschaften auch besteuere. Der
Verband fordert das Bundesministerium der Finanzen dazu auf, die vom
Deutschen Standardisierungsrat (DSR) vorgeschlagene und  von allen
Unternehmen auch in Zukunft gewünschte einheitliche Bilanzierung und
Bewertung in Einzel- und Konzernabschluss umzusetzen.
Big-Bang für die Konzernrechnungslegung
Die Fair-Value-Richtlinie müsse bis zum 1. Januar 2004 in das
nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Angesichts
der Rechnungslegungsstrategie der EU, ab 2005 die Rechnungslegung
nach den International Accounting Standards (IAS) für bestimmte
Gesellschaften verpflichtend einzuführen, fordert der VÖB, die
Umsetzungsfrist für die Richtlinie auf 2005 zu verschieben. Die
Anwendung der Richtlinie vor dem 1. Januar 2005 sollte aber auf
freiwilliger Basis möglich sein. Ohne die bestehende Richtlinie zu
ändern oder zu ergänzen, könnten EU-Kommission, EU-Parlament und
Europäischer Rat ein diesbezügliches Interpretations- und
Auslegungsschreiben formulieren. Ein solches Vorgehen komme vor allem
Unternehmen entgegen, die ihr Rechnungswesen zur Zeit auf IAS
umstellen. Gleichzeitig unterstreiche es die Kompetenz der
EU-Kommission auf dem Gebiet der Rechnungslegung.
Der VÖB fordert, auf Grundlage des Vorschlags des DSR zur
nationalen Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie eine tiefgreifende
Diskussion über die Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips. Bis zum 1.
Januar 2005 müsse zudem geklärt sein, ob es den Unternehmen in
Deutschland erlaubt wird, im Einzel- und Konzernabschluss
einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach IAS
anzuwenden.
Pressesprecher:
Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Lennéstraße 17
10785 Berlin
Telefon: (0 30) 81 92 -1 60
Telefax: (0 30) 81 92 -1 69
Mobil: 0170 2 47 67 02
E-Mail:  stephan.rabe@voeb.de
VÖB im Netz: www.voeb.de

Original-Content von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), übermittelt durch news aktuell

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