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Chartreform berücksichtigt wachsende Bedeutung von Musik-Downloads

Berlin (ots)

Auch Musiktitel, die nur als Download über das
Internet erhältlich sind, zählen  ab Ende Juli für die offiziellen 
deutschen Singlecharts. Damit trägt die Musikwirtschaft der 
wachsenden Bedeutung des Downloadmarktes für das Musikgeschäft 
Rechnung. "Verbraucher, Medien und Marktpartner erwarten, dass die 
Charts ein reales Abbild des Musikmarktes liefern. Um die 
Gleichbehandlung von Tonträgern und Downloads zu gewährleisten, 
werden künftig auch Titel, die nur als Download verfügbar sind, für 
die Charts gezählt", sagte Peter Zombik, Geschäftsführer der 
Deutschen Phonoverbände. Zunehmend nutzen Labels, Künstler und Bands 
das Internet als Einstieg in den Musikverkauf. Bisher wurden 
Musikdownloads nur dann für die Charts berücksichtigt, wenn der Titel
auch auf Tonträgern erhältlich war. Die offiziellen deutschen 
Musikcharts  werden im Auftrag der Deutschen Phonoverbände von media 
control ermittelt.
Damit die Download-Titel für die Charts gezählt werden können, 
müssen sie bei media control (Ansprechpartner: Dirk Brodmann, Tel.: 
(07221) 366 224, E-Mail:  d.brodmann@media-control.de, oder Maik 
Hausmann, Tel.: (07221) 366 214, E-Mail:  
m.hausmann@media-control.com, Internet: www.media-control.de) 
angemeldet werden. Für Kunden von PhonoNet ist eine Anmeldung über 
PhonoNet (Ansprechpartner: Carsten Krabbe, Tel.: (040) 55 49 37-0, 
E-Mail:  ckrabbe@phononet.de, Internet: www.phononet.de) möglich. 
Starttermin für die Zählung der sogenannten "Digital-Only-Releases" 
ist der 13. Juli. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Titel gezählt, die 
bis zum 6. Juli von den Labels gemeldet wurden. Erstmals könnten dann
reine Online-Veröffentlichungen in den am 23. Juli erscheinenden 
Charts zu finden sein.
Parallel zur Aufnahme von Digital-Only-Releases wird das 
Chart-System für Singles und Alben auf eine wertbasierte Berechnung 
umgestellt. Die Umstellung berücksichtigt Anmerkungen des 
Kartellamtes zum bisherigen Verfahren. In Absprache mit dem 
Kartellamt wurde deshalb ein System entwickelt, bei dem sich der 
Chartplatz künftig nach dem Umsatz richtet, der mit dem Verkauf eines
Produktes erzielt wurde. Die detaillierte Systembeschreibung ist 
unter www.ifpi.de im Bereich Charts/Chartsreglement abrufbar.

Pressekontakt:

Stefan Michalk
Presse + Public Affairs
Tel: +49 (30) 59 00 38-22
E-Mail: michalk@phono.de
Internet: www.ifpi.de

Original-Content von: Bundesverband Musikindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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