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Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Stellungnahme: Sprachförderung für Flüchtlinge braucht medizinische Voraussetzungen
Logopäden unterstützen die Forderung der Bundesärztekammer nach besserer Flüchtlingsversorgung

Frechen (ots)

Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) unterstützt die Forderung der Bundesärztekammer nach einer besseren medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Diese ist die Basis, auf der weitere Versorgung aufbauen kann - zum Beispiel die Sicherstellung einer guten Sprachförderung.

Aktuell wird in Politik und Öffentlichkeit gemahnt, Flüchtlingskinder müssten sprachlich gefördert werden, damit die Integration in das Bildungswesen besser gelingen kann. Aber Sprachförderung ist sinnlos, wenn sie nicht auf die nötigen Voraussetzungen trifft.

Die Fähigkeit, die Muttersprache oder auch Fremdsprachen zu erwerben, ist angeboren. Ein gelingender Spracherwerb setzt voraus, dass beispielsweise Hören und Sehen funktionieren. Kinder müssen also gesundheitlich in der Lage sein, ein ihn dargebotenes Sprachangebot zu verarbeiten. So funktioniert der Aufbau sprachlichen Wissens. Ist beispielsweise das Hörvermögen des Kindes eingeschränkt, hat das Auswirkungen auf seine Sprachentwicklung.

Logopäden sind darin ausgebildet festzustellen, ob eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder auch Schluckstörung vorliegt und wie sie zu behandeln ist. Und sie sind Experten für Sprachförderung. Aber diese Expertise können sie nur einbringen, wenn Flüchtlinge nicht mehr durch das Diagnostiknetz rutschen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesestz werden Leistungen zur medizinischen Versorgung nur bei akuter Krankheit bzw. akutem Behandlungsbedarf sowie bei schmerzhafter Krankheit erbracht. Leistungen für sonstige Behandlungen können als Ermessensleistungen gewährt werden, soweit dies "zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich" ist. Patienten mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörstörungen können eine Therapie erhalten, einen Anspruch haben sie aber nicht. Das ist insbesondere für Kinder, die sich noch in der Entwicklung befinden, katastrophal.

Der dbl fordert daher den Gesetzgeber dazu auf, das Asylbewerberleistungsgesetz dahingehend zu ändern, dass Ayslbewerber Anspruch auf die medizinische Regelversorung haben.

Weitere Informationen:

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), Augustinusstraße
11a, 50226 Frechen, Tel.: 02234/37 95 327, Fax: 02234/37 95 313,
E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), übermittelt durch news aktuell

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