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Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt: Neues Verfahren zur Konzentrationsberechnung bei Unternehmensgruppen

Wiesbaden (ots)

Das Statistische Bundesamt hat in enger
Zusammenarbeit mit der Monopolkommission und den Statistischen Ämtern
der Länder ein neues Verfahren zur Berücksichtigung von
Unternehmensgruppen in der Konzentrationsberechnung für das
Berichtsjahr 2001 durchgeführt.
Bei der Untersuchung der Auswirkungen von
Unternehmenszusammenschlüssen auf den Grad der Konzentration in den
Wirtschaftsbereichen Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe wurde
erstmals die Zugehörigkeit von Unternehmen zu Unternehmensgruppen
berücksichtigt.
Im Jahr 2001 waren danach etwa 46% aller Unternehmen mit 20 und
mehr Beschäftigten in den Wirtschaftsbereichen Bergbau und
Verarbeitendes Gewerbe (insgesamt ca. 38 000) mit anderen Unternehmen
verbunden und somit Teil einer Unternehmensgruppe. Auf diese
verbundenen Unternehmen entfielen rund 82% des gesamten Umsatzes bzw.
rund 74% der Beschäftigten aller Unternehmen mit 20 und mehr
Beschäftigten in den genannten Wirtschaftsbereichen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die enge Zusammenarbeit
zwischen Monopolkommission und den Statistischen Ämtern des Bundes
und der Länder sind bei der Novellierung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahre 2001 durch Ergänzung des §
47 GWB geschaffen worden. Danach können auch Angaben privater
Datenbankanbieter über Unternehmensverflechtungen von der
Monopolkommission für amtliche Konzentrationsberechnungen durch das
Statistische Bundesamt genutzt werden. Diese Angaben werden von der
amtlichen Statistik bislang nicht erfasst.
Das Verfahren basiert auf der Identifikation derjenigen
Unternehmen, die in der Beteiligungsdatenbank der Monopolkommission
aufgeführt sind, im Unternehmensregister der amtlichen Statistik,
wobei die Zuordnung u.a. mit Hilfe der Handelsregister-Nummer
vorgenommen wurde. Auf diese Weise ist es möglich, Konzentrationsmaße
aus den der amtlichen Statistik vorliegenden Unternehmensangaben zu
Umsätzen und Beschäftigten unter Berücksichtigung von
Unternehmensgruppen zu ermitteln. Die Ergebnisse werden der
Monopolkommission für die Begutachtung der Entwicklung der
Konzentration in der Wirtschaft in aggregierter Form zur Verfügung
gestellt, womit die strikte Einhaltung der statistischen
Geheimhaltung gewahrt ist.
Die ausführlichen Konzentrationsergebnisse werden von der
Monopolkommission in deren XV. Hauptgutachten Mitte des Jahres 2004
veröffentlicht.
Weitere Auskünfte erteilt: 	Dr. Mathias Krenzer,
Telefon: (0611) 75-3680,
E-Mail:  mathias.krenzer@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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