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Deutsche Bahn AG

Erklärung der Deutschen Bahn AG zur heutigen Entscheidung des Landgerichts Kassel

Frankfurt am Main (ots)

Das Landgericht Kassel hat heute
entschieden, dass die Deutsche Bahn AG einzelnen Pächtern von
Werbeflächen nicht untersagen darf, Plakate mit dem Slogan "Wer nicht
konsumiert muss raus" auf Bahngelände zu kleben.
Die Bahn hält die Entscheidung für falsch und wird dagegen
Berufung einlegen. Der Richterspruch ist für die Bahn vor allem
deshalb problematisch, weil damit erlaubt werde, Falschaussagen per
Plakat zu verbreiten.
Niemand könne von der Deutschen Bahn verlangen, dass auf
Bahngelände Plakate ausgehängt werden, die die DB diffamieren.
Der Slogan "Wer nicht konsumiert muss raus" entspricht nicht den
Tatsachen. Grundsätzlich ist in den Bahnhöfen jeder willkommen, der
sich an die Hausordnung hält, völlig unabhängig davon, ob er
konsumiert oder nicht. Die Bahn schreitet nur ein, wenn gegen die
Hausordnung verstoßen wird oder Reisende bzw. Bahnhofsbesucher
belästigt werden. Bei der Bahn wird niemand diskriminiert oder
vertrieben. Klar ist, dass die Bahn in den Bahnhöfen kein Betteln
akzeptiert. Auch können Bahnhöfe keine dauerhaften Aufenthaltsorte
und Schlafstätten für Wohnungslose sein.
Im Übrigen ist die Aussage des Plakates auch eine Herabwürdigung
der Arbeit unserer Mitarbeiter, die für Sicherheit und Ordnung auf
den Bahnhöfen sorgen müssen. Diesen oft schwierigen Job versehen
unsere Mitarbeiter mit viel Menschenkenntnis und Augenmaß.
Dieter Hünerkoch
Leiter Kommunikation
Tel.: 0 30/2 97-6 11 30
Fax: 0 30/2 97-6 19 19
E-Mail:  medienbetreuung@bku.db.de
Internet: http://www.bahn.de/presse
Achim Stauß
Stellv. Sprecher Personenbahnhöfe
Tel.: 0 69/2 65-2 46 42
Fax: 0 69/2 65-2 45 69

Original-Content von: Deutsche Bahn AG, übermittelt durch news aktuell

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