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Rheinische Post: Kommentar
Strafmündigkeit ändern = Von Christian Schwerdtfeger

Düsseldorf (ots)

Dass die Stadt Essen einen 13-jährigen Gewalttäter von einer privaten Sicherheitsfirma rund um die Uhr überwachen ließ, offenbart die Hilflosigkeit des Rechtsstaates im Umgang mit strafunmündigen Jugendlichen. 44 000 Euro kostete die 24-Stunden-Überwachung den Steuerzahler. Aber was blieb der Kommune anderes übrig, um die Bevölkerung vor einem Intensivtäter zu schützen, der als extrem gewalttätig gilt? Heime weigerten sich, ihn aufzunehmen; fürs Jugendgefängnis war er mit seinen damals 13 Jahren zu jung. Und genau da liegt das Problem: Immer wieder muss die Polizei Jugendliche trotz nachweislich begangener Straftaten laufenlassen, weil sie keine 14 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig sind. Teenager dürfen bis zu diesem Alter weitgehend ungestraft stehlen oder Leute zusammenschlagen - und das wiederholt. Die Sicherheitsbehörden sind machtlos gegen die Kriminalität der unter 14-Jährigen. Damit sich das ändert, müsste die Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre herabgesetzt werden. So ließe sich manche Wiederholungstat verhindern.

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