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Rheinische Post: Recht, Rechtssicherheit = Von Reinhold Michels

Düsseldorf (ots)

Anders als die verbotene Eizellen-Spende ist die Befruchtung mit dem Samen eines fremden Mannes erlaubt. Wie das Beispiel des wegweisenden Urteils aus Hamm zeigt, schafft nicht alles, was Recht ist, auch Rechtssicherheit. Die junge Klägerin, die einen vielleicht schon bald vollstreckbaren Titel auf Herausgabe des Namens ihres Erzeugers erstritten hat, könnte durch die Lebenswirklichkeit enttäuscht werden, wenn nämlich die Daten des Erzeugers nicht mehr auffindbar sind. Das Urteil besitzt noch keine Rechtskraft, aber die Kraft seiner Argumente überzeugt. Ein Mensch muss wissen dürfen, wer seine biologischen Eltern sind. Da dieses Wissenwollen grundlegend menschlich erscheint, handelt es sich um ein Menschen- oder Grundrecht, ranghöher als die durchaus respektable Interessenlage eines Anonymus, der sein Sperma spendet und so einen unerfüllten Kinderwunsch Dritter erfüllen hilft. In dem Sinn bleiben Samenspenden nützlich. Sollten sie in Folge der Rechtslage drastisch zurückgehen, wäre das eine unerwünschte, aber hinzunehmende Nebenwirkung.

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