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Weser-Kurier: Zur neuen Nebeneinkunftsregel schreibt der Bremer "Weser-Kurier":

Bremen (ots)

Noch ist nicht geklärt, ob der tatsächliche Auftraggeber einer Nebentätigkeit auch genannt wird. Aktuell reicht teilweise die Nennung einer Vermittlungsagentur. Haben Wähler nicht ein Recht darauf zu erfahren, an welche Interessensgruppen ihr Volksvertreter gebunden ist? Wer ihm für eine Rede oder eine Beratertätigkeit Geld gibt? Dann ist da noch die Zeitspanne: Zumindest im Gespräch ist, dass zwar im Zehn-Stufen-Modell veröffentlicht wird - dies aber nur ein Mal jährlich. Wenn ein Abgeordneter im Sinne eines Geldgebers das Zustandekommen eines Gesetzes beeinflusst, würde unter Umständen viel Zeit vergehen, bis der Wähler dies nachvollziehen kann - zu spät, denn das Gesetz wäre längst beschlossen.

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