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Börsen-Zeitung: Managerhaftung à la Künast, Kommentar von Angela Wefers

Frankfurt (ots)

Vielleicht werden es die deutschen Manager am
Ende den wahnsinnigen Rindern zu verdanken haben, dass sie bis unter
die Halskrause haften müssen. Als Folge der BSE-Krise widmete
Bundeskanzler Gerhard Schröder Anfang 2001 das
Landwirtschaftsministerium in das neue Verbraucherschutzministerium
um. Seitdem macht die Behörde unter Führung der Grünen-Politikerin
Renate Künast von der so genannten Querschnittzuständigkeit für alle
Themen des Verbraucherschutzes – nicht nur für die der
Lebensmittelsicherheit – regen Gebrauch. So kommt es, dass über so
diffizile Fragen für den Finanzmarkt wie die der Einführung einer
persönlichen Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat direkt gegenüber
dem Aktionär Beamte aus dem Gartenbaufach mitentscheiden dürfen.
Die Einführung einer Außenhaftung der Gremienmitglieder und auch
der Berater wie Wirtschafts- und Abschlussprüfer und anderer
Sachverständiger wie Bank- und Steuerberater oder Rechtsanwälte, die
mit dem Emittenten zusammenwirken, ist ohnehin delikat. Die
Wirtschaft wehrt sich über ihre Interessenverbände entschieden gegen
eine Verschärfung der Pflichten ihrer Unternehmensführer. Zunehmende
Haftung und wachsende Bürokratie legen die Wirtschaft peu à peu lahm,
lautet die Argumentation dort. Der BDI Bundesverband der Deutschen
Industrie etwa hält die bereits bestehende Innenhaftung der
Organmitglieder gegenüber der Gesellschaft, wenn das Unternehmen
gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig wird, durchaus für
ausreichend.
Wer nach amerikanischen Umsatzrenditen und Gehältern ruft, darf
aber vor den Haftungsverpflichtungen der Gremienmitglieder nicht Halt
machen. Die Praxis hat zudem gezeigt, dass aus verschiedensten
Gründen das deutsche Haftungsrecht dem getäuschten Aktionär nicht
gerade in die Hände spielt. Die Haftung für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit bei Falschinformation des Kapitalmarkts knebelt
Manager und ihre Berater nicht.
Dennoch muss die Schadenersatzpflicht justiziabel und das Risiko
versicherbar bleiben. Sonst ist die Vorschrift für die Praxis
untauglich. Die Vorstellungen der Liga der Verbraucherschützer, jeder
Manager soll unabhängig von der Größe des Unternehmens und der Höhe
seines Einkommens unbegrenzt haften – noch dazu für jegliche
Äußerung, die er in welchem Kreis auch immer tätigt –, sind nicht nur
unpraktikabel, sondern abwegig. Solche Ideen zeugen von völliger
Unkenntnis, wie Märkte und Menschen reagieren. Den Anleger mag eine
solche Regelung umfassend schützen, aber leider würde in Deutschland
kaum noch ein Manager bleiben, der für Anleger Geld verdienen will.
ots-Originaltext: Börsen-Zeitung

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