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Plog: Ausbleiben der Gebührenanpassung ab 2005 hätte gravierende Auswirkungen auf das Programm

Hamburg (ots)

Sollte eine Anpassung der Rundfunkgebühren ab 2005
an gestiegene Kosten ausbleiben, hätte dies zwangsläufig gravierende
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks. Auf diesen Zusammenhang hat der ARD-Vorsitzende Prof.
Jobst Plog hingewiesen. Plog bezog sich dabei auf eine von der
Illustrierten "Focus" zitierte Äußerung des bayerischen
Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, der eine Erhöhung der Gebühr bis
2008 für ausgeschlossen halte. Plog: "Wer die Gebühr acht Jahre lang
auf Eis legen will, kann nicht gleichzeitig davon ausgehen, dass sich
die ARD zum Beispiel bei der Übertragung wichtiger Sportereignisse
engagiert. Bliebe die von uns angemeldete moderate Anpassung aus,
läge auf der Hand, dass Etats umgeschichtet werden müssten - die
Fußball-WM 2006 oder gegebenenfalls auch die Bundesliga könnte die
ARD dann nicht stemmen."
Als hilfreich bezeichnete Plog Äußerungen des
CSU-Fraktionsvorsitzenden im bayerischen Landtag, Alois Glück. Glück
hatte sich in der vergangenen Woche in einem Gespräch mit der
Nürnberger Zeitung gegen ein politisch verordnetes Einfrieren der
Gebühr ausgesprochen, das weder sachlich geboten noch rechtlich
möglich sei.
Plog sagte weiter, das von Stoiber im "Focus" angemahnte "neuen
Denken" finde in der ARD längst statt. Beispielsweise umfasse die
föderal aufgebaute ARD seit dem 1. Mai nur noch neun
Landesrundfunkanstalten - gegenüber 16 Bundesländern. Mit ihrer jetzt
gefundenen Struktur sei die ARD gut aufgestellt. Zudem ziehe die
unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten (KEF) den Sendern einen pauschalen
Rationalisierungsfaktor von deren Bedarfsanmeldungen ab.
Plog verwies zugleich auf das staatsferne Verfahren der
Gebührenfestsetzung: "Derzeit rechnet die KEF unsere Anmeldungen
durch, erst anschließend sind die Länder an der Reihe." Ihnen obliege
es, die KEF-Empfehlung auf ihre Sozialverträglichkeit hin zu prüfen.
Dieses Verfahren resultiere aus dem 8. Rundfunkurteil vom 22.2.1994.
Martin Gartzke
ARD Pressesprecher
c/o NDR
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. 040/4156-2300
Fax 040/4156-2199

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