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Gemeinsame Presseerklärung von ARD, ZDF und VPRT
Programmanbieter bekräftigen ihr Engagement für die zügige MHP-Einführung

Berlin (ots)

Schnelle Digitalisierung nur mit einheitlichem und offenem
technischen Standard
Die deutschen Programmanbieter haben sich heute erneut für eine
zügige Einführung des Software-Standards DVB-MHP (Multimedia Home
Platform) ausgesprochen. Nur auf der Grundlage eines einheitlichen
und offenen technischen Standards könne der digitale Fernsehmarkt in
Deutschland schnell entwickelt werden, betonten Vertreter von ARD,
ZDF und Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT),
dem unter anderem die großen privaten Fernsehsender wie RTL und SAT.1
angehören. Zur Zeit böte allein der europäische Standard MHP die
Gewähr dafür, dass zukünftig alle existierenden und geplanten
Programme und Dienste auf allen im Markt befindlichen Boxen empfangen
werden könnten. Zudem sei MHP notwendig, um zu verhindern, dass
Kabelnetzbetreiber durch die Einführung geschlossener
Boxen-Technologien einzelne Programme oder Dienste diskriminieren.
MHP schaffe die technischen Voraussetzungen für die Sicherung von
Vielfalt in der digitalen Welt.
Die Programmanbieter halten es für notwendig, die
Fehleinschätzungen, die in den vergangenen Wochen vor allem vom
künftig größten deutschen Kabelnetzbetreiber Liberty Media verbreitet
wurden, zu korrigieren.
Insbesondere die Behauptung von Liberty, eine MHP-Ausstattung von
Dekodern würde zu Mehrkosten von 60 EURO pro Settop-Box führen, hält
einer näheren Überprüfung nicht stand. Die Endgeräteindustrie geht
von anfänglichen Mehrkosten von 12-16 EURO für MHP-Empfangsgeräte
aus. Spätestens Ende 2003 - so die Prognose - werden MHP-fähige
Geräte nicht mehr teurer sein als andere interaktive Settop-Boxen.
Auch die Vermutung, dass MHP-Kabeldekoder noch lange auf sich warten
lassen würden, stimmt nicht: MHP-Boxen werden auf jeden Fall im 2.
Halbjahr 2002 verfügbar sein.
ARD, ZDF und VPRT machten des weiteren deutlich, dass es den
Kabelnetzbetreibern nicht freistehe, beliebige technische Standards
bei Settop-Boxen in Deutschland zu verwenden. Der
Rundfunkstaatsvertrag schreibe bereits heute in Paragraf 53 und in
der darauf bezogenen Satzung der Landesmedienanstalten vor, dass in
Dekodern zugangsoffene Schnittstellen eingesetzt werden müssen, die
dem Stand der Technik und dabei insbesondere einheitlich normierten
europäischen Standards entsprechen. Diesen Voraussetzungen genügten
bei Programmierschnittstellen von Dekodern zur Zeit als einziger
Standard MHP. Auch die neuen Kabelnetzbetreiber können sich den
gesetzlichen Verpflichtungen nicht entziehen.
Rückfragen: 
ARD-Sprecher Rüdiger Oppers
Tel. 0221-220 1867

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