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Der Tagesspiegel: Jung: Verteidigungsfall könnte Flugzeug-Abschuss rechtfertigen

Berlin (ots)

Der vom Verfassungsgericht verbotene Abschuss eines
von Terroristen entführten Passagierflugzeugs könnte nach 
Einschätzung von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) 
unter bestimmten Voraussetzungen doch gerechtfertigt sein. Jung sagte
dem Tagesspiegel, es stelle sich die Frage, ab wann es sich bei einer
solchen Attacke "vielleicht schon um einen Verteidigungsfall" 
handele. In einem solchen Fall gälten "andere Grundsätze". "Ich war 
als Wehrdienstleistender bei der Flugabwehr", sagte Jung. "Da hätten 
wir im Verteidigungsfall nicht geprüft, ob an Bord eines Flugzeugs 
Unbeteiligte gewesen wären."
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Abschuss einer Maschine mit
Unbeteiligten an Bord als Verstoß gegen die Grundrechtsgarantien des 
Grundgesetzes untersagt. Jung betonte, er respektiere dieses Urteil 
selbstverständlich. Es stelle sich aber die "ganz andere Frage", ab 
wann ein Fall von Nothilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes, der 
Bündnis- oder der Verteidigungsfall vorliege. Nach den Anschlägen vom
11. November 2001 in New York und Washington habe die Nato 
schließlich den Bündnisfall ausgerufen.
Der Minister äußerte zugleich die Hoffnung, dass sich die Frage 
nach einem Flugzeugabschuss nie stellen werde. Die Piloten der 
Bundeswehr seien sehr gut ausgebildet im Abdrängen und Niederbringen 
verdächtiger Flugzeuge. "Das gibt mir die berechtigte Hoffnung, dass 
sich ein solcher Vorfall auf diese Weise beherrschen läßt", sagte der
CDU-Politiker.

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Thomas Wurster
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