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Der Tagesspiegel: Neues Energierecht lässt Verbandsklagen gegen Versorger zu Netzbetreiber müssen unrechtmäßig erworbene Gewinne wieder abführen

Berlin (ots)

Berlin. Das neue Energiewirtschaftsgesetz der
Bundesregierung sieht weit reichen-de Rechte für Verbraucher und
Verbände vor. Nach dem Gesetzentwurf, der dem "Tagesspiegel am
Sonntag" vorliegt, hat "jeder Betroffene" einen Anspruch auf Prüfung
seiner Vorwürfe gegen einen Netzbetreiber durch die
Regulierungsbehör-de. Erstmals in dieser ausführlichen Form in einem
Gesetz werden Fachverbänden und Verbraucherverbänden sogar
Schadenersatzansprüche zugestanden. Und "be-troffen ist", so heißt es
weiter, "wer als Marktbeteiligter durch den Verstoß beein-trächtigt
ist." Möglichkeiten für Verbandsklagen in diesem Umfang gibt es
bislang im deutschen Recht nicht.
Zuständig für Beschwerden und Schadenersatzforderungen gegen
Betreiber von Erdgas- oder Stromnetzen wird künftig die
Regulierungsbehörde für Telekommuni-kation und Post (RegTP) in Bonn
sein, deren Befugnisse ab Juli auf den Energie-markt ausgeweitet
werden sollen. Diese Behörde kann in Zukunft auch anordnen, dass die
Energieversorger zu Unrecht gemachte Gewinne abführen müssen. Ver-
braucherverbände begrüßen die Erweiterung der Kundenrechte gegen den
Miss-brauch von Netzmonopolen. Rechtsexperten sind allerdings
skeptisch, ob die jetzt von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement
(SPD) vorgeschlagenen "sehr weit ge-fassten Rechte" praktikabel sind.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Wirtschaftsredaktion, 303-26009260.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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