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Deutsche Umwelthilfe verklagt Media Märkte wegen "bedingungsloser Uneinsichtigkeit" bei Energiekennzeichnung

Berlin (ots)

Berlin, 22. Dezember 2006: Die Verstöße von
Filialen der Elektrogerätekette Media Markt gegen gesetzlich 
vorgeschriebene Verbraucher- und Klimaschutzregelungen halten auch in
der Schlussphase des Weihnachtsgeschäfts an. Obwohl das Landgericht 
Stuttgart erst vor zwei Wochen gegen den Media Markt in Esslingen 
wegen Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene 
Energiekennzeichnung eine einstweilige Verfügung erlassen hatte, 
musste die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in den vergangenen Tagen 
wegen ähnlicher Vergehen erneut zwei Filialen der Markt führenden 
Elektrogerätekette in Ravensburg und Augsburg (Stadtteil Oberhausen) 
abmahnen. Erneut lehnte Media-Markt-Anwalt Joachim Nikolaus 
Steinhöfel ("Ich bin doch nicht blöd") die Abgabe einer 
Unterlassungserklärung ab.
"Wir werden wie im Fall Esslingen natürlich auch in Ravensburg und 
Augsburg-Oberhausen vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken.
Die Media Markt Saturn Holding zwingt uns über diesen Anwalt ständig 
in die juristische Auseinandersetzung, statt endlich zu kapieren, 
dass eindeutige Gesetze auch für marktführende Elektromärkte gelten."
Resch kündigte an, dass die DUH weiter Testbesuche in Media Markt-, 
Saturn- und anderen Elektromärkten durchführen und Verstöße mit 
Abmahnungen und im Fall der Uneinsichtigkeit mit Klagen vor Gericht 
beantworten werde. Darüber hinaus würden die betroffenen Filialen auf
der von der DUH im Internet veröffentlichten so genannten 
"Schmuddelliste" (www.duh.de) aufgeführt bis die Verstöße aufhören.
Die Energieverbrauchskennzeichnung soll Kunden beim Kauf von Kühl-
und Gefriergeräten, Waschmaschinen oder Wäschetrocknern (so genannte 
"weiße Ware") mit eindeutigen Angaben die Entscheidung für 
verbrauchsarme und damit Klima und Ressourcen schonende Geräte 
erleichtern. Sie wird heute von vielen großen und kleinen Unternehmen
weitgehend eingehalten. Die zum Metro-Konzern gehörenden 
Elektrogeräteketten Media Markt und Saturn hatte die DUH seit über 
einem Jahr wegen teilweise laschen Umgangs und teilweise auch 
geradezu demonstrativer Ignoranz mehrfach angeprangert und in der 
Folge vor den Gerichten bislang ohne Ausnahme obsiegt. Dennoch 
erzwingen die betroffenen Filialen aus dem Metro-Konzern weiter 
regelmäßig die Auseinandersetzung vor den Gerichten und bemühen dort 
im Fall von Niederlagen die jeweils nächste Instanz.
Resch erklärte, dass auch Gespräche mit 
Metro-Aufsichtsratsmitglied Erich Greipl und persönliche Kontakte zur
Geschäftsleitung der Metro Saturn Holding GmbH, in jüngster Zeit "für
keinerlei Besserung des provokanten Gebarens" gesorgt hätten. Resch: 
"Statt seine Klienten endlich zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu
veranlassen, verlegt sich der Media-Markt-Anwalt nun auf alberne 
Beschimpfungen."

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V., Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.:
030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V., Leiterin
Verbraucherschutz und Recht, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.:
030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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