Bundesgerichtshof fällt positive Grundsatzentscheidung für den liberalisierten Strommarkt und stärkt Rechte der neuen Stromanbieter und Verbraucher
Karlsruhe/Hamburg (ots)
Betreiber der Stromnetze müssen ihre Kalkulationen für die Netzentgelte offen legen
In der Frage der Höhe der Entgelte für die Nutzung der Stromnetze hat LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH einen entscheidenden Durchbruch errungen. Der Bundesgerichtshof hat heute im ersten zivilrechtlichen Verfahren überhaupt zu dieser Thematik, höchstrichterlich entschieden, dass die Betreiber der Stromnetze Höhe und Angemessenheit ihrer Entgelte gegenüber Kunden und neuen Stromanbietern nachweisen und offen legen müssen. Den Gerichten falle dabei die Aufgabe zu, die Kalkulationen zu prüfen und angemessene Preise festzulegen. Nicht die Verbraucher und neuen Stromanbieter haben die Beweislast, die Unangemessenheit von Netzentgelten zu belegen, sondern die Monopolunternehmen die Pflicht, ihre Kalkulationen offen zu legen und damit die Angemessenheit der geforderten Entgelte zu erklären.
"Ein entscheidender Durchbruch nicht nur für LichtBlick sondern für den gesamten Markt.", freut sich Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick. "Der Bundesgerichtshof hat die Unternehmen verpflichtet, die Angemessenheit ihrer Entgelte für die Nutzung der Stromnetze gegenüber neuen Stromanbietern offen zu legen und nachzuweisen. In der Vergangenheit zu viel gezahlte Netzentgelte müssen zurück gezahlt werden."
Mit dieser Entscheidung ist die gängige Praxis der deutschen Stromwirtschaft beendet, mit der die Netzmonopolisten sich mit dem einfachen Hinweis auf Einhaltung der Kalkulationsregeln der sogenannten Verbändevereinbarungen auf eine "gute fachliche Praxis" berufen und damit jedweder Kontrolle entziehen konnten. Der Bundesgerichtshof stellt heute klar, dass eine kartell- und energierechtliche Überprüfung der Höhe der Netzentgelte zu erfolgen habe und sich die Netzbetreiber nicht auf die vom Gesetzgeber vermutete "gute fachliche Praxis" berufen können. Monopolunternehmen müssen (nach Paragraf 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) ihre Kalkulationen offen legen.
"Es war immer Strategie der etablierten Stromwirtschaft, mit überhöhten Netzentgelten den Wettbewerb zu unterbinden.", so Heiko von Tschischwitz. "Die bisherige Handhabung des gesetzlichen Rahmens hat dabei den Wettbewerb erheblich erschwert. Die siebenjährige, zweifelhafte Erfolgsgeschichte der Netzmonopolisten geht heute zu Ende."
Die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze gelten in Deutschland als um 30 Prozent überhöht. Sie gehören zu den höchsten in Europa. Mit der heutigen Entscheidung ist der Weg frei für sinkende Netzentgelte.
Die heutige Entscheidung hat Signalwirkung für die gesamte Energiepreisdiskussion in Deutschland. So werden beispielsweise zur Zeit die Gaspreise in Hamburg gerichtlich überprüft. Mit der heutigen Entscheidung ist eine Offenlegung der Preiskalkulation auch hier unumgänglich. Die Rechte der neuen Stromanbieter und Verbraucher gegenüber Monopolunternehmen wie die Betreiber der Strom- und Gasnetze und Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung wurden heute durch den Bundesgerichtshof wesentlich gestärkt.
LichtBlick ist der größte unabhängige Stromanbieter in Deutschland. LichtBlick versorgt bundesweit über 170.000 private Haushaltskunden und rund 50.000 Abnahmestellen von Sondervertragskunden mit ausschließlich zertifiziert umweltfreundlich erzeugtem Strom. LichtBlick hat in seiner siebenjährigen Firmengeschichte bisher rund einhundert Millionen Euro an Netzentgelten unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung an die Betreiber der Stromnetze gezahlt. LichtBlick hat rund 20 Musterverfahren angestrengt, um die für den Wettbewerb im Strommarkt alles entscheidende Frage der Höhe der Netzentgelte höchstrichterlich klären zu lassen. Das schnellste Verfahren durch die Instanzen war das heute positiv entschiedene gegen die MVV Energie AG. Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof das zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe beauftragt, die Kalkulation der MVV Energie AG zu überprüfen und angemessene Netzentgelte festzulegen. Für den deutschen Strommarkt hat die Entscheidung und die anstehende Überprüfung grundsätzlichen Charakter, da alle deutschen achthundert Stromnetznetzbetreiber ihre Netzentgelte nach den gleichen, für neue Stromanbieter diskriminierenden Regeln kalkulieren.
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