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Bundesgerichtshof fällt positive Grundsatzentscheidung für den liberalisierten Strommarkt und stärkt Rechte der neuen Stromanbieter und Verbraucher

Karlsruhe/Hamburg (ots)

Betreiber der Stromnetze müssen ihre Kalkulationen für die
   Netzentgelte offen legen
In der Frage der Höhe der Entgelte für die Nutzung der Stromnetze
hat LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH einen entscheidenden
Durchbruch errungen. Der Bundesgerichtshof hat heute im ersten
zivilrechtlichen Verfahren überhaupt zu dieser Thematik,
höchstrichterlich entschieden, dass die Betreiber der Stromnetze Höhe
und Angemessenheit ihrer Entgelte gegenüber Kunden und neuen
Stromanbietern nachweisen und offen legen müssen. Den Gerichten falle
dabei die Aufgabe zu, die Kalkulationen zu prüfen und angemessene
Preise festzulegen. Nicht die Verbraucher und neuen Stromanbieter
haben die Beweislast, die Unangemessenheit von Netzentgelten zu
belegen, sondern die Monopolunternehmen die Pflicht, ihre
Kalkulationen offen zu legen und damit die Angemessenheit der
geforderten Entgelte zu erklären.
"Ein entscheidender Durchbruch nicht nur für LichtBlick sondern
für den gesamten Markt.", freut sich Heiko von Tschischwitz,
Geschäftsführer von LichtBlick. "Der Bundesgerichtshof hat die
Unternehmen verpflichtet, die Angemessenheit ihrer Entgelte für die
Nutzung der Stromnetze gegenüber neuen Stromanbietern offen zu legen
und nachzuweisen. In der Vergangenheit zu viel gezahlte Netzentgelte
müssen zurück gezahlt werden."
Mit dieser Entscheidung ist die gängige Praxis der deutschen
Stromwirtschaft beendet, mit der die Netzmonopolisten sich mit dem
einfachen Hinweis auf Einhaltung der Kalkulationsregeln der
sogenannten Verbändevereinbarungen auf eine "gute fachliche Praxis"
berufen und damit jedweder Kontrolle entziehen konnten. Der
Bundesgerichtshof stellt heute klar, dass eine kartell- und
energierechtliche Überprüfung der Höhe der Netzentgelte zu erfolgen
habe und sich die Netzbetreiber nicht auf die vom Gesetzgeber
vermutete "gute fachliche Praxis" berufen können. Monopolunternehmen
müssen (nach Paragraf 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) ihre
Kalkulationen offen legen.
"Es war immer Strategie der etablierten Stromwirtschaft, mit
überhöhten Netzentgelten den Wettbewerb zu unterbinden.", so Heiko
von Tschischwitz. "Die bisherige Handhabung des gesetzlichen Rahmens
hat dabei den Wettbewerb erheblich erschwert. Die siebenjährige,
zweifelhafte Erfolgsgeschichte der Netzmonopolisten geht heute zu
Ende."
Die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze gelten in Deutschland
als um 30 Prozent überhöht. Sie gehören zu den höchsten in Europa.
Mit der heutigen Entscheidung ist der Weg frei für sinkende
Netzentgelte.
Die heutige Entscheidung hat Signalwirkung für die gesamte
Energiepreisdiskussion in Deutschland. So werden beispielsweise zur
Zeit die Gaspreise in Hamburg gerichtlich überprüft. Mit der heutigen
Entscheidung ist eine Offenlegung der Preiskalkulation auch hier
unumgänglich. Die Rechte der neuen Stromanbieter und Verbraucher
gegenüber Monopolunternehmen wie die Betreiber der Strom- und
Gasnetze und Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung wurden
heute durch den Bundesgerichtshof wesentlich gestärkt.
LichtBlick ist der größte unabhängige Stromanbieter in
Deutschland. LichtBlick versorgt bundesweit über 170.000 private
Haushaltskunden und rund 50.000 Abnahmestellen von
Sondervertragskunden mit ausschließlich zertifiziert umweltfreundlich
erzeugtem Strom. LichtBlick hat in seiner siebenjährigen
Firmengeschichte bisher rund einhundert Millionen Euro an
Netzentgelten unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung an
die Betreiber der Stromnetze gezahlt. LichtBlick hat rund 20
Musterverfahren angestrengt, um die für den Wettbewerb im Strommarkt
alles entscheidende Frage der Höhe der Netzentgelte höchstrichterlich
klären zu lassen. Das schnellste Verfahren durch die Instanzen war
das heute positiv entschiedene gegen die MVV Energie AG. Mit seiner
heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof das zuständige
Oberlandesgericht Karlsruhe beauftragt, die Kalkulation der MVV
Energie AG zu überprüfen und angemessene Netzentgelte festzulegen.
Für den deutschen Strommarkt hat die Entscheidung und die anstehende
Überprüfung grundsätzlichen Charakter, da alle deutschen achthundert
Stromnetznetzbetreiber ihre Netzentgelte nach den gleichen, für neue
Stromanbieter diskriminierenden Regeln kalkulieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Gero Lücking
Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor Ort: 0173 / 24 12 840
LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH
Max-Brauer-Allee 44
22765 Hamburg
www.lichtblick.de

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