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LichtBlick und Bundesverband Neuer Energieanbieter stellen Missbrauchsantrag gegen die vier großen Stromversorger E.On, RWE, EnBW und Vattenfall: "Ungerechtfertigte Gewinne in dreistelliger Millionenhöhe"

Hamburg/Berlin (ots)

LichtBlick fordert gemeinsam mit dem Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) die vier großen deutschen Stromnetzbetreiber E.On, RWE, EnBW und Vattenfall auf, die Zusammenarbeit bei der Regelenergiebereitstellung kosteneffizienter zu gestalten. Dadurch könnten unnötig entstehende Kosten in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro pro Jahr vermieden und eingespart werden. Dazu haben LichtBlick und bne einen förmlichen Missbrauchsantrag bei der Bundesnetzagentur gestellt. Das geltende Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Zusammenarbeit gesetzlich vor. Die Bundesnetzagentur hat jetzt im Rahmen des inzwischen eingeleiteten offiziellen Missbrauchsverfahrens die Aufgabe, den Sachverhalt zu prüfen und gesetzeskonformes Verhalten durchzusetzen.

"Allein im Jahr 2007 wären den Stromverbrauchern knapp 500 Millionen Euro erspart geblieben, wenn die Übertragungsnetzbetreiber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Zusammenarbeit nachgekommen wären.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick. "Wir fordern die Bundesnetzagentur auf, das Verfahren innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zweimonatsfrist zu entscheiden und die in den letzten zwei Jahren zu Unrecht entstandenen Mehrerlöse in Höhe von über 800 Millionen Euro abzuschöpfen."

Die vier Stromnetzbetreiber E.On, RWE, EnBW und Vattenfall sind als Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, Regelenergie bereit zu stellen. Regelenergie wird benötigt, um Abweichungen zwischen dem Verbrauch der Kunden (Nachfrage) und der Einspeisung (Angebot) auszugleichen. Dieser Ausgleich ist notwendig, um die Netzstabilität gewährleisten zu können. Derzeit nimmt jeder Übertragungsnetzbetreiber diesen Ausgleich für seine Regelzone separat vor und hält dafür entsprechende Kraftwerksleistungen, ManPower und Infrastruktur vor. Dieses zwischen den Übertragungsnetzbetreibern unabgestimmte Vorgehen führt regelmäßig zu der absurden Situation, dass im Übertragungsnetz A eine Unterdeckung ausgeglichen wird, während zeitgleich eine im Übertragungsnetz B aufgetretene Überspeisung zum Ausgleich hätte genutzt werden können. Durch das unkoordinierte Vorgehen werden diese Synergien derzeit nicht genutzt, so dass beide Vorgänge in jedem Übertragungsnetz einzeln zu Aufwand und Kosten führen, die den Netznutzern in Rechnung gestellt werden. Durch eine gemeinsame Regelung und gegenseitige Saldierung, die schon heute technisch und organisatorisch und unter Berücksichtigung der derzeitigen Eigentumsverhältnisse möglich wäre, könnten diese Kosten eingespart werden.

Der bne und LichtBlick haben auf Grundlage der von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Regelenergiemengen und Regelenergiepreise viertelstundengenau für die Jahre 2006 und 2007 in einem wissenschaftlichen Gutachten die möglichen Synergien untersuchen lassen. Die dramatischen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

   - Bei einer Saldierung aller Ungleichgewichte zwischen den vier 
     Regelzonen hätte in 75 % aller Viertelstunden der Jahre 2006 und
     2007 der Bedarf an Ausgleichsenergie gesenkt werden können.
   - Durch die Saldierung wären in 2006 der Bedarf an positiver 
     Ausgleichsenergie um 30 % und der Bedarf an negativer 
     Ausgleichsenergie um 31 % gesunken; dies entspricht einer
     absoluten Reduktion von jeweils 1.162 Millionen Kilowattstunden.
   - Im Jahre 2007 hätte das Einsparpotenzial mit 1.186 Millionen
     Kilowattstunden annähernd das gleiche Niveau erreicht.
   - Durch die mit der Saldierung verbundene Reduzierung des Bedarfs
     an Ausgleichsenergie hätten im Jahr 2006 die Kosten für die 
     Beschaffung von Regelenergie von ca. 829 Millionen Euro auf bis
     zu 515 Millionen Euro, also um 314 Millionen Euro, reduziert
     werden können.
   - Für das Jahr 2007 hätte das Sparpotential rund 494 Millionen 
     Euro betragen.

Die Verschiebung dieser gewaltigen Summen von den Netznutzern und damit den Verbrauchern zu den mit den Übertragungsnetzbetreibern verbundenen Erzeugungsgesellschaften von E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall ist mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar. Der Gesetzgeber hat die Betreiber von Übertragungsnetzen in § 22 Absatz 2 Satz 4 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, so eng zusammenzuarbeiten, dass der Aufwand für Regelenergie in größtmöglichem Umfang gesenkt wird. Dies hat bereits zu gemeinsamen Ausschreibungen für den Regelenergiebedarf geführt. An der getrennten Regelung und Bewirtschaftung der jeweiligen Übertragungsnetze haben die vier Gesellschaften aber nichts geändert, so dass sie hier ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen.

"E.On und RWE haben gerade in den letzten Tagen betont, dass das Nebeneinander von vier Übertragungsnetzgesellschaften in Deutschland ein Ergebnis 'historischer Zufälligkeiten' und 'nie ganz optimal gewesen' sei. Offenbar hat dieser 'nie ganz optimale' Zustand aber zu Gewinnen bei den Konzernen geführt, die sich allein bei diesem Thema auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr summieren.", so von Tschischwitz. "Die späte aber öffentliche Einsicht der Übertragungsnetzbetreiber sollte die Bundesnetzagentur sich jetzt zu Eigen machen und diesem Missstand schnell und entschlossen ein Ende setzen. Auch das Abschöpfen der Gewinne aus der Vergangenheit ist im Energiewirtschaftsgesetz explizit als Möglichkeit vorgesehen. Die Bundesnetzagentur sollte davon Gebrauch machen."

LichtBlick ist mit 400.000 Strom- und 10.000 Gaskunden der größte unabhängige Energieversorger in Deutschland. Seit Firmengründung setzt sich LichtBlick für faire Rahmenbedingungen in den 1998 liberalisierten Strom- und Gasmärkten ein. LichtBlick hat durch ein höchstrichterliches Urteil vor dem Bundesgerichtshofs die Billigkeitskontrolle der Strom- und Gasnetzentgelte durchgesetzt. LichtBlick ist Gründungsmitglied des bne.

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter vertritt die Interessen von Produzenten und Lieferanten in Deutschland, die für die Versorgung ihrer Kunden mit Strom oder Gas auf die Netze Dritter angewiesen sind. Hauptziele des bne sind der wirksame und unverfälschte Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt sowie die Wahrung des Verbraucherschutzes.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an: Gero Lücking, Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 040 / 63 60 - 12 01, Mobil: 0170 / 789 00 34, E-Mail:
gero.luecking@lichtblick.de
LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH & CO. KG, Max-Brauer-Allee
44, 22765 Hamburg

Kerstin Maria Rippel, stv. Leiterin Presse und Kommunikation beim bne
Tel: 030 / 400 548 - 13, E-Mail: kerstin.rippel@bne-online.de
Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V., Hackescher Markt 4, 10178
Berlin

Den Missbrauchsantrag und das Gutachten finden Sie ab 07.04.2008
unter www.lichtblick.de

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