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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Vogelgrippefall bei Nutzgeflügel in Deutschland
VIER PFOTEN mahnt zur Besonnenheit bei der Seuchenbekämpfung

Hamburg (ots)

Der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem
Geflügelhalter im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat sich bestätigt. 
Die zuständige Landesbehörde hat die Keulung von 160.000 Enten 
angeordnet und eine Schutzzone von drei Kilometern um den Betrieb 
eingerichtet. "Wir befürchten, dass nun sämtliches Geflügel innerhalb
dieser Schutzzone vorsorglich getötet wird", erklärt Markus Pfeuffer,
Leiter Tierschutzprogramme von VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz.
"VIER PFOTEN lehnt die präventive Keulung gesunder Geflügelbestände 
ab, auch wenn sich diese in einer Schutzzone befinden. Anstatt 
massenhaft Tiere auf Verdacht zu töten, muss mit konsequenter 
Abschottung, dem Verbot aller Transportaktivitäten und entsprechenden
Desinfektionsmaßnahmen reagiert werden."
Bricht in einem Nutzgeflügel-Bestand die Vogelgrippe aus, muss 
dieser Bestand nach dem deutschen Tierseuchengesetz getötet bzw. 
gekeult werden. Es ist jedoch Abwägungssache der verantwortlichen 
Landesbehörde, innerhalb einer Schutzzone die Keulung allen Geflügels
- also auch gesunder Bestände - anzuordnen oder nicht. Aus 
Tierschutzsicht ist ein solches Vorgehen absolut unverhältnismäßig.
Wenn tatsächlich Tiere aus einem infizierten Bestand getötet 
werden müssen, sollten unabhängige Kontrolleure bei Tötungsaktionen 
einen Beobachterstatus erhalten und prüfen, ob die Keulungsmethoden 
und deren praktische Umsetzung tierschutzgerecht und so schmerzfrei 
wie möglich sind. Eine größtmögliche Leidensfreiheit der Tiere muss 
garantiert sein.
Presserückfragen an VIER PFOTEN:
Beate Schüler
Pressesprecherin
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Dorotheenstr. 48
22301 Hamburg
Tel.: 040/399 249-66
Fax:  040/399 249-99
E-Mail:  BeateSchueler@vier-pfoten.de

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

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