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Sachsen und Rheinland-Pfalz entscheiden sich bei EU-Dienstleistungsrichtlinie für MATERNA

Dortmund (ots)

Der IT-Dienstleister MATERNA GmbH wurde von den Ländern Sachsen und Rheinland-Pfalz mit unterschiedlichen Beratungsleistungen für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) beauftragt. Nachdem sich bereits im Oktober 2008 der Freistaat Sachsen für die Unterstützung durch MATERNA im Bereich der EU-DLR entschieden hatte, erhielt das Unternehmen Ende 2008 auch den Zuschlag vom Landesbetrieb Daten und Information (LDI) des Landes Rheinland-Pfalz für das Projekt "Unterstützungsleistungen bei der Erstellung einer Konzeption zur IT-Umsetzung der EU-DLR". MATERNA begleitet den LDI zunächst bei der Konzepterstellung und später auch bei der Qualitätssicherung in der Umsetzungsphase. Der LDI handelt dabei im Auftrag des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums des Inneren und für Sport, das für die IT-Umsetzung der EU-DLR in Rheinland-Pfalz verantwortlich ist.

Das Land Rheinland-Pfalz plant bei der IT-Umsetzung zum 28.12.2009 zunächst die Schaffung eines IT-technisch unterstützten Arbeitsplatzes für den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) sowie die elektronische Bereitstellung der erforderlichen Informationen und die Möglichkeit des elektronischen Dokumentenaustausches zwischen EAP und den Beteiligten. Dabei unterstützt MATERNA mit Beratung, Konzeption, Ausschreibungsunterstützung bis hin zur Qualitätssicherung. Bis 2012 strebt Rheinland-Pfalz in weiteren Ausbaustufen das Ziel der Bundesregierung, die vollständige elektronische Abwicklung aller geeigneten Kommunikationsvorgänge zwischen Wirtschaft und Verwaltung, an.

In Sachsen begleitet und unterstützt MATERNA das Sächsische Ministerium des Innern bei der Auswahl einer geeigneten Methode zur Prozessanalyse, bei den Vorbereitungen zum Ausschreibungsverfahren zur Durchführung einer Prozessanalyse und bei der anschließenden Erstellung und Umsetzung eines Fach- und IT-Konzeptes (inkl. Sicherheitskonzept).

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie

Im Dezember 2006 hat die EU die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt" verabschiedet. Ziel ist es, die existierenden rechtlichen und administrativen Hindernisse im Dienstleistungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu beseitigen und die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern zu gewährleisten. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Dienstleistungsrichtlinie bis Ende 2009 umzusetzen. Zu den Kernanforderungen der EU-DLR gehört unter anderem die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) für alle erforderlichen Formalitäten und Verfahren sowie das Recht auf eine problemlose elektronische Verfahrensabwicklung. Die informationstechnologische Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist rechtlich, organisatorisch und technisch komplex. MATERNA beteiligt sich als Projektpartner am Projekt "IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie" der Initiative DeutschlandOnline.

Pressekontakt:

MATERNA GmbH
Tel. 02 31/55 99-1 68
E-Mail: Christine.Siepe@Materna.de
http://www.materna.de/presse

Original-Content von: Materna Information & Communications SE, übermittelt durch news aktuell

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