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Verband der Chemischen Industrie (VCI)

Wasserabweisende Textilbeschichtung von PFOS-Verbot nicht betroffen

Frankfurt am Main (ots)

Die Entscheidung des Europäischen
Parlamentes vom  25. Oktober 2006, die Substanz
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) für die meisten Anwendungen zu
verbieten, beeinträchtigt nicht die wasserabweisende und ölabweisende
Beschichtung von Textilien, die insbesondere für wetterfeste
Bekleidung verwendet wird. Darauf weist der Verband TEGEWA in
Frankfurt wegen anders lautender Berichte hin. Der Verband TEGEWA
vertritt die Interessen der 32 deutschen Hersteller von
Textilhilfsmitteln.
Der Parlamentsbeschluss lässt zwar nur wenige Ausnahmen für PFOS
zu, zum Beispiel für bestimmte fotografische Beschichtungen, in der
Galvanik-Industrie und für Hydraulikflüssigkeiten in der Luft- und
Raumfahrt. Eine wasser- und ölabweisende Beschichtung von Textilien,
aber auch von Leder und Papier, wird jedoch nicht mit PFOS erreicht,
sondern mit fluorierten Polymeren. Bei deren Produktion wird kein
PFOS eingesetzt und kann auch nicht entstehen. PFOS selbst weist die
notwendigen wasser- und ölunlöslichen Eigenschaften nicht auf.
Das Missverständnis beruht offenbar darauf, dass bis zum Jahr 2000
auch fluorierte Polymere angeboten wurden, die bei der Herstellung
PFOS freisetzen konnten. Das Herstellungsverfahren wird jedoch nicht
mehr angewendet.

Pressekontakt:

Verband TEGEWA
Dr. Volker Schröder
Telefon: 069 2556-1343
E-Mail: schroeder@vci.de

Original-Content von: Verband der Chemischen Industrie (VCI), übermittelt durch news aktuell

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