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Kein Maulkorb für Tierschützer
PETA gewinnt den Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht gegen die Sportfischer

Stuttgart (ots)

Die Tierschützer von PETA können aufatmen. Das
Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seinem heutigen Urteil
verhindert, dass die Angler den Tierschützern einen Maulkorb
verpassen. Das Gericht hat sich auf das Recht auf freie
Meinungsäußerung berufen und der PETA zugestanden, auch weiterhin
behaupten zu dürfen, dass "Angeln die Empfindungslosigkeit und die
Ignoranz gegenüber dem Leben verstärke und zur erheblichen Verrohung
der Gesellschaft beitragen könne und so der Grundstein gelegt werden
könnte, dass sich junge Menschen zu Gewalttätern entwickelten".
Harald Ullmann von PETA: "Fische krümmen und drehen sich am
Angelhaken weil sie Schmerzen empfinden, nicht weil sie den Anglern
freudig zuwinken. Wenn sie aus dem Wasser gezogen werden, erleben sie
einen schrecklichen Todeskampf, ähnlich dem der Menschen, die am
Ertrinken sind."
Der Rechtsstreit wurde entfacht, als sich PETA zu verschiedenen
Angelveranstaltungen für Kinder und Jugendliche äußerte, so z.B. zum
"Jugendangeln 2001" in Heiligenhafen, wo 500 Kinder und Jugendliche
mit Kuttern auf See fuhren, um Fische zu angeln und zu töten. Auch
gegen das Angebot an einer Schule in Brandenburg, die eine
Projektwoche zum Thema Angeln durchführte, protestierte PETA.
Weitere Informationen finden Sie unter www.peta.de
PETA ist mit über 750 000 Mitgliedern die weltweit größte
Tierrechtsorganisation.
Ziel der Organisation ist es, durch  Aufdecken von Tierquälerei,
Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise  jedem
Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.

Kontakt:

Harald Ullmann,
Tel.: 0711 - 8666 165

Original-Content von: PETA Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell

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