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Feinstaubplakette - Fallstrick bei HU /Nichtkorrekte Feinstaubplakette ist Mangel bei HU
Plakettenpflicht nur in Umweltzonen
Betrug bei Plakettenfarbe kein Kavaliersdelikt

See (ots)

Die Feinstaubplakette kann bei der Hauptuntersuchung zum Fallstrick werden, besonders wenn eine farblich inkorrekte Plakette im Spiel ist. In der KÜS-Mängelstatistik 2016 ist die Feinstaubplakette insgesamt 54.513 mal bemängelt worden. Bei 2,1 Millionen Hauptuntersuchungen an Pkws wurde in 30.824 Fällen beanstandet, dass das Kennzeichen auf der Plakette nicht zu lesen sei. Auf Platz 2 der Statistik folgen 22.296 Fälle, bei denen ein falsches Kennzeichen auf der Plakette eingetragen ist. 1.393 Feinstaubplaketten hatten die falsche Farbe, ein erheblicher Mangel bei der HU!

Viele Autofahrer achten nur selten auf ein kleines Detail, was allerdings spätestens bei der Hauptuntersuchung für vermeidbaren Wirbel sorgt. Eine nicht ordnungsgemäße Feinstaubplakette wird als Mangel bewertet! Eine Feinstaubplakette ist grundsätzlich keine Pflicht am Pkw. Ein Muss sind sie erst dann, wenn man mit dem Fahrzeug in Umweltzonen einfährt.

Häufige Fehlerquellen rühren vom Gebrauchtwagenkauf her. Oftmals wird die Plakette mit dem eingetragenen Kennzeichen des Vorbesitzers einfach weiterverwendet. Es ist nicht zulässig mit einer Plakette zu fahren, die einen anderen Kennzeicheneintrag als das zugehörige Fahrzeug aufweist. Einfachste Lösung: Die Plakette entfernen, da sie keine Pflicht ist. Mängelrisiko beseitigt! Tipp: Aufkleber lassen sich sehr gut mit einem einfachen Ceranfeldschaber entfernen.

Will oder muss man allerdings wegen zu befahrender Umweltzonen mit Feinstaubplakette unterwegs sein, muss eine neue mit korrekter Kennzeichnung aufgeklebt werden. Dazu zählt auch die dem Abgasverhalten des Fahrzeugs entsprechende Farbe. Besorgt man sich beispielsweise auf nicht legalen Wegen eine grüne Plakette für einen alten Euro 2-Diesel, fällt das spätestens dem Prüfingenieur bei der HU auf, selbst wenn das Kennzeichen korrekt ist. Die Folge: Die HU-Plakette wird verweigert. Fällt der Betrug den Behörden auf, besonders wenn unerlaubt Umweltzonen befahren werden, drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Wer nicht in den innerstädtischen Umweltzonen unterwegs ist, kann sich die Feinstaubplakette sparen. Ist eine Plakette vonnöten, muss diese einwandfrei sein. Die für das Fahrzeug korrekte Feinstaubplakette bekommen sie auf der Zulassungsstelle, in Fachwerkstätten und natürlich bei ihrem KÜS-Prüfingenieur.

Pressekontakt:

KÜS
Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell

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