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Start ins Wintersemester: Swiss Life Select informiert über den Versicherungsschutz im Studium

Start ins Wintersemester: Swiss Life Select informiert über den Versicherungsschutz im Studium
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Hannover (ots)

Mit dem Start ins Wintersemester 2014/2015 stehen Erstsemester-Studenten vor einer Reihe an Neuanfängen: Neue Freunde, neue Lerninhalte oder ein neuer Lebensmittelpunkt sind nur einige der unbekannten Faktoren für die Semesterneulinge. Ihre ebenfalls neue Eigenständigkeit muss durch den passenden Versicherungsschutz abgesichert werden. Welche Versicherungen für Studenten dabei dringend empfehlenswert sind, erklärt Swiss Life Select.

Der richtige Versicherungsschutz ist eine Frage der Lebensumstände. "Zusätzlich zum individuellen Vorsorgebedarf des Einzelnen müssen die charakteristischen Merkmale jeder Lebensphase betrachtet werden, weil diese spezielle Anforderungen an die Finanz- und Vorsorgelösungen stellen", sagt Dr. Matthias Wald, Vertriebsgeschäftsführer von Swiss Life Select Deutschland, und erläutert weiter: "Es gibt gleichzeitig allgemeingültige Regeln, um in diesen Lebensabschnitten mit einem guten Versicherungsschutz vorzusorgen." Welche Versicherungslösungen im Einzelfall einen sinnvollen und bedarfsgerechten Schutz bieten, können Verbraucher jedoch nur anhand einer qualifizierten Fachberatung klären.

Private Haftpflichtversicherung

Der Begriff "Haftpflicht", der leicht als Pflichtversicherung verstanden wird, täuscht: Die Herleitung entstammt § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und betrifft die gesetzliche Verpflichtung, im Privatbereich für Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht werden, zu haften. Entsprechend sichert die Privathaftpflicht gegen die Risiken des Alltags ab und ist für jeden Erwachsenen dringend empfohlen. Für Hunde- oder Pferdehalter bietet die Tierhalterhaftpflicht zusätzlichen Schutz vor verursachten Schäden. Je nach Versicherungsgesellschaft sind in der Privathaftpflichtversicherung Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der ersten Ausbildung über ihre Eltern mitversichert.

Hausratsversicherung

Diese Versicherung ist ratsam, wenn ein eigener Hausstand gegründet wird beziehungsweise sich der Inventarwert eines Haushalts erhöht. Studenten können sich hier über die Eltern mitversichern, solange noch kein eigener Haushalt vorhanden ist, beispielsweise bei Nutzung eines WG-Zimmers. Die Hausratsversicherung beinhaltet den Schutz von Einrichtungs-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen eines Haushaltes vor Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub und Vandalismus. Zusätzlich zu den reinen Sachkosten, die zum Neuwert wiederbeschafft werden können, sind die anfallenden Aufräumungs- oder Hotelkosten abgedeckt. Weitere Einschlüsse, beispielsweise der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden, sind möglich.

Krankenversicherung

Für Studenten gelten dieselben Grundregeln wie für jeden anderen Bundesbürger: In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr können Studenten über ihre in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Eltern beitragsfrei mitversichert werden. Voraussetzung: Es dürfen keine eigenen Einkünfte oberhalb von 395-, Euro monatlich erzielt werden. Ausnahme: Geringfügige Beschäftigung. Hier sind bis zu 450-, Euro monatlich erlaubt. Sollte vor Beginn des Studiums eine Private Krankenversicherung (PKV) bestehen, kann diese beibehalten werden, wenn innerhalb der ersten drei Monate nach Erstimmatrikulation die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht beantragt wird. In vielen Fällen lohnt sich aber die Studentenmitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Erweiterung des Versicherungsschutzes durch private Zusatzversicherungen. Bei Planung einer Beamtenlaufbahn nach dem Studium oder bei Aussicht auf ein Jahresgehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (53.550-, Euro brutto) empfiehlt sich für gesetzlich Versicherte ein sogenannter Optionstarif. Damit können sich Versicherte gegen eine geringe Beitragsgebühr die spätere Aufnahme in die Private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern. Für Auslandsaufenthalte ist der Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend. Je nach Aufenthaltsland, -grund und -dauer gibt es maßgeschneiderte Lösungen.

Kfz-Versicherung

Selbstverständlich, weil hierzulande verpflichtend, ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung für jeden Fahrzeughalter. Darüber sind alle Personen-, Sach- und Unfallschäden versichert, ebenso Behandlungs- und Heilkosten, soweit nicht von einer Krankenkasse übernommen, sowie ein eventueller Verdienstausfall des Geschädigten. Die Erweiterung dieser Pflichtversicherung in eine Teil- oder Vollkaskoversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung bietet zusätzlichen Schutz.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Diese Versicherung ist für Studenten kein Muss, da für sie der Eintritt ins Berufsleben noch bevorsteht. Doch da für Studenten in der Regel noch keine Ansprüche aus einer gesetzlichen Versorgung oder einem ähnlichen Versorgungssystem bestehen, ist die private Vorsorge im Fall einer Berufsunfähigkeit dringend empfehlenswert. Zusätzlich legen Studenten mit der Entscheidung für ein Studium den Grundstein für ihr späteres Berufsleben, das unter dem möglichen Verlust der eigenen Arbeitskraft nicht leiden sollte. Ein weiteres Argument für den privaten BU-Schutz ist der seit Januar 2001 geltende Gesetzesbeschluss, dass alle ab 1961 geborenen Erwerbstätigen keinen Anspruch mehr auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung haben, welche ihre einmal erreichte berufliche Situation absichert. Auch ist die verbreitete Annahme, das Risiko einer Berufsunfähigkeit sei über eine Unfallversicherung ausreichend abgedeckt, unzutreffend, denn Unfälle machen im Rahmen aller BU-Fälle nur zehn Prozent aus. Deshalb sollten gerade Studenten rechtzeitig und mit Blick auf ihre spezielle Qualifikation individuell vorsorgen.

Pressekontakt:

Swiss Life Deutschland
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