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Hamburgische Notarkammer

Unternehmensdaten künftig für jedermann im Internet abrufbar

Hamburg (ots)

Am 01.01.2007 tritt das Gesetz über elektronische
Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
(EHUG) in Kraft. Die Transparenz von Unternehmensdaten wird damit
deutlich verbessert. Wesentliche Informationen über das Unternehmen
werden künftig zentral gebündelt für jedermann online abrufbar sein.
Mit dem EHUG wird ein vollständig elektronisches Handelsregister und
ein neuartiges elektronisches Unternehmensregister eingeführt. Die
Notare übermitteln künftig Handelsregisteranmeldungen ausschließlich
elektronisch an das Register, so dass die Daten ohne Mehraufwand bei
den Gerichten elektronisch zur Verfügung gestellt werden können.
Durch das neue Verfahren ist zudem eine erhebliche Beschleunigung der
Handelsregistereintragungen zu erwarten, die nach der intensiven
Vorbereitung durch den Notar im Handelsregister per Mausklick
erfolgen können.
Bereits seit Jahren werden eine Reihe von Grundbüchern, Handels-
und sonstigen Registern in elektronischer Form geführt. Mit der
Einführung dieser Register wurde Notaren die Möglichkeit gegeben,
Informationen elektronisch abzurufen. Bislang konnten indes auf dem
umgekehrten Weg Daten vom Notar zu den Registern nicht in
elektronischer Form übertragen werden. Zudem waren die Register nicht
jedermann zugänglich.
Dies wird sich künftig grundlegend ändern. Die
Handelsregisteranmeldungen werden durch die Notare ausschließlich
elektronisch übermittelt werden. Damit Fälschungen verhindert und
Rechtssicherheit erreicht wird, ist das Verfahren der elektronischen
Registeranmeldung technisch anspruchsvoll. Die elektronische Signatur
erfüllt höchste Anforderungen an die sichere Erstellung und
Übertragung elektronischer Dokumente. Zur Entlastung der Gerichte
werden die Daten für die Registereintragung künftig vom Notar
elektronisch erfasst und die notwendigen Unterlagen in ein
elektronisches Format gebracht. Nach der elektronischen Beglaubigung
durch den Notar werden die Dokumente über das elektronische
Gerichtspostfach an das zuständige Registergericht übermittelt, wo
sie direkt nach dem Eingang überprüft und dann die
Handelsregisteranmeldung freigegeben werden kann. Mit der Eintragung
wird zugleich die elektronische Bekanntmachung im
Unternehmensregister ausgelöst.
"Die Eintragung und Publizierung wird erheblich beschleunigt
werden", betont Notar Dr. Axel Pfeifer, Pressesprecher der
Hamburgischen Notarkammer. "Auch für die Unternehmen ist diese
Neuerung vorteilhaft", führt Herr Dr. Pfeifer weiter aus, "denn
künftig soll eine Eintragung in das Handelsregister binnen weniger
Tage oder sogar binnen weniger Stunden möglich sein".
Vom 01.01.2007 an können unter der Internet-Adresse
www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten
eines Unternehmens zentral und online abgerufen werden. Ziel des
zentralen Unternehmensregisters ist es, die bestehende Zersplitterung
von Datenbanken mit Unternehmensinformationen durch eine
Zusammenführung der Informationen zu überwinden und so die
Markttransparenz zu steigern. Anleger, Geschäftspartner und
Verbraucher können sich die maßgeblichen Unternehmensinformationen,
wie Registereintragungen oder Jahresabschlüsse, künftig sehr zügig
und problemlos im Internet besorgen.
Januar I 2007: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von
der Hamburgischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen
Kammer ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen:
Andrea Lichtenwimmer von der Landesnotarkammer Bayern, Notar Dr. Dirk
Solveen von der Rheinischen Notarkammer, Notar Dr. Thomas Steinhauer
von der Notarkammer Koblenz, Dr. Markus Stuppi von der Notarkammer
Pfalz  oder Notar Dr. Dirk Solveen von der Rheinischen Notarkammer.
Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen oder an einer
Kurzfassung dieses Themas haben, freuen wir uns, wenn Sie uns
kontaktieren.  (Abdruck honorarfrei)

Pressekontakt:

Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
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