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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
FN 290506 s
ISIN AT00000OESD0

Einberufung der 5. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG am Freitag, dem
10. Juli 2015, um 14.00 Uhr, in der Säulenhalle der Wiener Börse AG,
Wallnerstraße 8, 1014 Wien.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-    
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags 
für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2014/15.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands          
für das Geschäftsjahr 2014/15.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014/15.

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015/16.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 19. Juni 2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at bzw. 
www.staatsdruckerei.at/hauptversammlung-2015 zugänglich:


-       Geschäftsbericht 2014/15, beinhaltend:

o       Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
o       Corporate-Governance-Bericht,
o       Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
o       Vorschlag für die Gewinnverwendung,
o       Bericht des Aufsichtsrats

-       Jahresfinanzbericht 2014/15 beinhaltend:

o       UGB-Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht
        jeweils für das Geschäftsjahr 2014/15;

-       Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5,
-       Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
-       Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
-       vollständiger Text dieser Einberufung. 


HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 19. Juni 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1239 Wien, Tenschertstraße 7, z.H. Mag. Helmut Lackner, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Text-form spätestens am 1. Juli 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder 1239 Wien, Tenschertstraße 7, z.H. Mag.
Helmut Lackner, oder per E-Mail  lackner@staatsdruckerei.at, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. 
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1239 Wien, Tenschertstraße 7, z.H. Mag. Helmut Lackner, oder per Telefax an +43
(1) 206 66 100 übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. 
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem. § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von Aktionären, deren Anteile
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 1. Juli 2015 in der oben angeführten Weise
der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß 
§ 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.staatsdruckerei.at zugänglich.

 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. Juni
2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 7. Juli 2015 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Boten
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel

als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG oder

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92

Per E-Mail:  anmeldung.oesd@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung  in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598; 
unbedingt ISIN AT00000OESD0 im Text angeben

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

-       Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im  
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
-       Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
-       Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT00000OESD0,
-       Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
-       Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 30. Juni 2015
beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt wer-den können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post oder Boten:
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per Telefax:    +43 (1) 8900 500 - 92

Per E-Mail:  anmeldung.oesd@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.staatsdruckerei.at abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 9. Juli 2015 bis
17.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 7.500.000, zerlegt in 7.500.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 225.000 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeit-punkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.275.000
Stück. 

ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 

Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung
und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. 
Österreichische Staatsdruckerei Holding AG behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wien, im Juni 2015

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner                        
Chief Financial Officer   
Tel.: +43/1/206 66-208    
 
lackner@staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
             Tenschertstraße  7
             A-1239 Wien
Telefon:     +43 1 206 66
FAX:         +43 1 206 66 100
Email:        office@staatsdruckerei.at
WWW:      www.staatsdruckerei.at
Branche:     Verarbeitende Industrie
ISIN:        AT00000OESD0
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG, übermittelt durch news aktuell

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  • 19.02.2015 – 10:14

    EANS-News: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG /

    Unternehmen: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG Tenschertstraße 7 A-1239 Wien Telefon: +43 1 206 66 FAX: +43 1 206 66 100 Email: office@staatsdruckerei.at WWW: www.staatsdruckerei.at Branche: Verarbeitende Industrie ISIN: AT00000OESD0 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch ...