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Schwäbische Zeitung: Richtige Entscheidung - Kommentar

Ravensburg (ots)

Welche Umstände genau den Verfassungsschutz 1986 dazu bewogen, die Überwachung von Bodo Ramelow zu starten, ist heute schwer zu beurteilen. Dass die Behörde den Linken-Politiker bis 2013 beobachtete, ist indes nicht nachvollziehbar. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist richtig.

Die Linkspartei besitzt zwar in der Tat Flügel, die zurecht die Aufmerksamkeit der Verfassungsschützer erregen. Wer nach den bitteren Erfahrungen der Geschichte allen Ernstes den Weg zum Kommunismus als politisches Ziel predigt, wie dies etwa die "Kommunistische Plattform" tut, hat den Konsens einer freiheitlichen Gesellschaft verlassen. Bodo Ramelow aber gehört keiner solchen extremistischen Strömung an. Vielmehr ist er, auch als Gewerkschafter, in der bundesdeutschen Demokratie verwurzelt. Der Staat darf Radikale nicht nach Belieben schalten und walten lassen und muss dazu unter Umständen auch den Verfassungsschutz in Gang setzen. Doch offensichtlich gegen die Falschen vorzugehen, wie im Fall Ramelow, untergräbt auch das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen.

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