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Schwäbische Zeitung: Ein logisches Urteil - Kommentar

Leutkirch (ots)

Vanessas Mörder hat seine Strafe verbüßt - aber er kommt nicht in Freiheit. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die das Augsburger Landgericht gestern angeordnet hat, stützt sich auf ein Gutachten, das dem 30-jährigen Mann eine nach wie vor extreme Gefährlichkeit attestiert. Jenseits aller juristischen Probleme, die das Instrument der Sicherungsverwahrung derzeit umstritten machen: Welcher Richter hätte es verantworten können, den Mörder bei Vorliegen einer solchen Expertise in die Freiheit zu entlassen?

Bis Mitte nächsten Jahres muss der Gesetzgeber eine Grundlage schaffen, die allen Verfahrensbeteiligten Rechtssicherheit gibt. Sie kann nur so aussehen: Bereits im Hauptverfahren - also mit dem Urteil - muss die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung nach Ende der Strafhaft eingeräumt werden.

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