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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (465/2015) Vor Gaststätte Passanten ins Gesicht geschlagen - 38 Jahre alter Tatverdächtiger leistet erheblichen Widerstand bei Festnahme in Göttinger Innenstadt, Polizist leicht verletzt

Göttingen (ots)

Göttingen, Neustadt Mittwoch, 5. August 2015, gegen 00.10 Uhr

GÖTTINGEN (jk) - Bei der Festnahme eines 38 Jahre alten Mannes ist Mittwochnacht (05.08.15) gegen 00.45 Uhr in der Göttinger Innenstadt ein Polizist leicht verletzt worden. Der Beamte musste sich in der Göttinger Uniklink ambulant behandeln lassen.

Ersten Ermittlungen zufolge hatte der unter Alkoholeinfluss stehende Mann aus dem Landkreis Northeim gegen 00.10 Uhr vor einer Gaststätte in der Neustadt einen 21 Jahre alten Besucher des Lokales zunächst verbal provoziert und ihm dann plötzlich ins Gesicht geschlagen.

Anschließend entfernte sich der mutmaßliche Körperverletzer vom Ort des Geschehens. Als die alarmierte Polizei eintraf, war er verschwunden.

Während die Beamten nach dem Flüchtigen fahndeten, kehrte der 38-Jährige jedoch unvermittelt zum Tatort zurück und schlug dem 21-Jährigen erneut ins Gesicht. Vermutlich um sich potentielle Verfolger vom Leib zu halten bzw. abzuschrecken, fuchtelte er nach Zeugenangaben jetzt außerdem bedrohlich mit einem Messer in der Luft herum. Dann ergriff er die Flucht.

Im Rahmen der Fahndung konnte der Gesuchte von der Polizei auf einem unbeleuchteten Parkplatz im Bereich der Oberen-Masch- Straße entdeckt und ergriffen werden. Er hatte sich an einem geparkten Auto versteckt. Bei seiner Festnahme leistete der 38-Jährige erheblichen Widerstand. Dabei wurde ein Streifenpolizist am Arm und im Bereich des Oberkörpers leicht verletzt.

Bei dem Festgenommenen fanden die Beamten einen Tablet-PC, der, wie sich im Laufe der weiteren Ermittlungen herausstellte, ebenso wie das von ihm eingesetzte Messer aus einem Einbruch in ein Büro an der Weender Landstraße am Abend zuvor stammte.

Dem 38-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Die Polizei leitete u. a. Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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