Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundeskriminalamt mehr verpassen.

Bundeskriminalamt

BKA: Angebliche Ausforschung von Journalisten durch das BKA -Bundeskriminalamt stellt Kontakte zu Werner Mauss klar

Wiesbaden (ots)

Vor dem Hintergrund vorliegender Medienanfragen
teilt das BKA in Ergänzung zur Pressekonferenz vom 05.04.2007 zur 
Klarstellung mit:
1. Das Gespräch mit Herrn Mauss am 02.11.2002 im BKA Meckenheim 
kam nach Vermittlung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 
und nach Zustimmung der Leitung des BKA zustande. Herr Mauss hatte 
sicherheitsrelevante Informationen zur Proliferation und zur 
Tätigkeit eines ausländischen Nachrichtendienstes angekündigt. Die 
geschilderten Sachverhalte erschienen den anhörenden Beamten nicht 
realistisch.
BKA-Präsident Ziercke hat seine Einschätzung der Glaubwürdigkeit der 
Person Mauss in der Pressekonferenz am 05.04.2007 nicht auf diese 
Sachverhalte bezogen, sondern auf die von Herrn Mauss auf eigene 
Initiative von Dritten erworbenen Unterlagen des BKA und auf ein von 
Herrn Mauss aufgezeichnetes Gespräch über Verkaufsverhandlungen mit 
internen Informationen des BKA. Diese Unterlagen und das Tonband 
übergab Herr Mauss durch einen früheren Mitarbeiter des BfV am 
22.11.2002 dem BKA. Weitere BKA-Unterlagen wurden bei einem Treffen 
mit Herrn Mauss und dessen Ehefrau am 11.12.2002 übergeben.
An der Echtheit der Unterlagen und ihrer Authentizität gab es 
keine Zweifel. Es waren BKA-Unterlagen.
2. Bis zum 11.12.2002 hatte es mit Herrn Mauss keine aktuellen 
Kontakte gegeben. Herr Mauss handelte auf eigene Initiative und ohne 
Auftrag des BKA. Er erhielt keine Vergünstigungen oder Geldzahlungen.
Die Kontaktaufnahme mit dem BKA wurde von Herrn Mauss bestimmt.
3. Selbstverständlich hatte das BKA ein Interesse daran, interne 
Berichte, die illegal das BKA verlassen hatten, die vertraulich waren
und durch deren Veröffentlichung die Si-cherheit in Deutschland 
gefährdet werden konnte, wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Deshalb 
wurden dem BKA angebotene eigene Unterlagen angenommen und zur 
strafrechtlichen Bewertung an die Staatsanwaltschaft (StA) München I 
weitergeleitet. Dazu wäre auch jede andere Polizeidienststelle 
verpflichtet gewesen.
4. Für diesen Fall der Kontaktaufnahme von Herrn Mauss mit dem 
BKA, der keinerlei Steuerung, Betreuung oder Initiative seitens des 
BKA unterlag, wurde ein erfahrener Beamter des höheren Dienstes des 
BKA bestimmt. Dies erfolgte unabhängig von einem laufenden 
Ermittlungsverfahren, da Herr Mauss weder als V-Person des BKA 
geführt wurde noch irgendwelche Aufträge des BKA erhalten hatte.
5. Am 02.11.2002 hielt sich Herr Mauss anlässlich seiner Anhörung 
im BKA Meckenheim auf. Seitdem hat er das BKA nicht mehr betreten. 
Herr Mauss hat zu keinem Zeitpunkt Telefonate aus Dienstzimmern des 
BKA mit dem Focus-Journalisten Hufelschulte geführt.
6. Das Bundesministerium des Innern hat am 17.12.2002 im 
Zusammenhang mit dem Ersuchen der StA München I zur 
Strafverfolgungsermächtigung den Sachverhalt schriftlich zur Kenntnis
bekommen.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt
Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt