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Polizeiinspektion Cuxhaven

POL-CUX: 17-Jähriger nach Unfall in Klinik gestorben + Reetgedecktes Einfamilienhaus geriet in Brand + Passant rettet Neunjährigen aus Stoteler See + 15-Jährige mit getuntem Roller unterwegs u.a.

Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

Jugendlicher verliert Kontrolle über Leichtkraftrad - 17-Jähriger nach Unfall in Klinik gestorben

Geversdorf, Dingwörden. Sonntagnachmittag gegen 15:40 Uhr befuhr ein 17-jähriger Cuxhavener mit seinem Leichtkraftrad die Landesstraße (L 111) aus Richtung Balje kommend, in Richtung B 73. Vor der Einmündung zur Bundesstraße führt die Landesstraße in einer sehr scharfen, nahezu rechtwinkligen Linkskurve an die B 73. Im Verlauf dieser Kurve verlor der junge Fahrer offensichtlich die Kontrolle über sein Fahrzeug, das zunächst in den rechten Seitenraum abkam und dann auf die Fahrbahn der B 73 schleuderte. Dort wurde sein Leichtkraftrad von einem Pkw erfasst, mit dem eine 55-Jährige aus Cappel in Richtung Cuxhaven fuhr. Die Autofahrerin erlitt einen Schock. Der Jugendliche wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass er am Abend in einer Klinik verstarb.

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Reetgedecktes Einfamilienhaus geriet in Brand

Hollen. Am späten Sonntagnachmittag geriet aus bislang unbekannter Ursache ein reetgedecktes Bauernhaus eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens in Brand. Das Objekt wurde bei dem Feuer vollständig zerstört. Zwei Bewohner (16 und 19 Jahre) und ein 18-jähriger Freund erlitten bei Löschversuchen aufgrund der Rauchgase gesundheitliche Beeinträchtigungen. Auch ein Polizeibeamter musste sich nach dem Einsatz wie die drei jungen Männer in ärztliche Behandlung begeben. Lebensgefahr besteht nach Polizeikenntnis bei keinem der Betroffenen. Der entstandene Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen etwa 500.000 Euro. Die freiwilligen Feuerwehren Lunestedt, Beverstedt, Hollen, Bokel, Heise und Wittstedt waren nach hiesiger Kenntnis mit insgesamt etwa 120 Feuerwehrkräften, drei Rettungswagenbesatzungen sowie zwei Notärzteteams im Einsatz. Die Brandursachenermittlungen dauern an.

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Passant rettet Neunjährigen aus Stoteler See

LK Cuxhaven. Mit seinem Paddelboot war ein neunjähriger Junge am Donnerstagnachmittag auf den Stoteler See abgetrieben. Das Boot trieb vom Strand aus immer weiter auf den See hinaus. Der Junge, mittlerweile verängstigt in seinem Boot stehend, drohte, in das Wasser zu fallen. Noch bevor die inzwischen alarmierte Feuerwehr und die Polizei eintrafen, wurde das Kind von einem Passanten gerettet: Andreas S., ein 43-jähriger Mann aus Loxstedt, sprang beherzt in das Wasser, schwamm zu dem Jungen und brachte ihn unverletzt an Land. Der mutige Retter blieb ebenfalls unverletzt. Am Donnerstag war das Gewässer bedingt durch starken Wind sehr aufgewühlt. Die Situation des Kindes dürfte nach Einschätzung der Polizei lebensgefährlich gewesen sein. "Andreas S. hat dem Jungen durch sein schnelles Handeln vermutlich das Leben gerettet", lobt eine Polizeisprecherin.

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Fahranfänger verliert Kontrolle über Pkw - Zwei Verletzte

Am Sonntagmittag gegen 14 Uhr befuhr ein 19-jähriger Dorumer mit seinem Pkw die Kreisstraße (K 69) von Dorum nach Dorum-Neufeld. Auf der kurvenreichen Strecke geriet sein Wagen ausgangs einer Linkskurve nach rechts in den Seitenraum, kam ins Schleudern und schließlich nach links von der Fahrbahn ab. Dabei streifte sein Fahrzeug einen Straßenbaum und überschlug sich. Der junge Fahrer und sein gleichaltriger Beifahrer wurden leicht verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 4.000 Euro.

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15-Jährige mit getuntem Roller unterwegs

Sonntagabend (01. Mai 2011) gegen 23 Uhr befuhr eine 15-Jährige aus Midlum mit einem Kleinkraftrad-Roller die Dorfstraße in Midlum. Bei einer Polizeikontrolle wurde festgestellt, dass der Roller etwa doppelt so schnell fuhr als nach der Betriebserlaubnis vorgesehen. Die Fahrerin war somit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Gegen sie und ihre Mutter als Fahrzeughalterin werden Strafanzeigen geschrieben.

Leserservice:

Laut Polizei dürfen Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr Mofas bis 25 km/h mit einer Prüfbescheinigung im Straßenverkehr führen. Ab dem 16. Lebensjahr können dann Zweiräder bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h mit einem Führerschein der Klasse M gefahren werden. Bei den Rollern, gerade im Bereich der Mofas, handelt es sich häufig um leistungsreduzierte (gedrosselte) Fahrzeuge. Dies empfinden Jugendliche mitunter jedoch offenbar als "uncool" und "frisieren" ihren Roller. Die manipulierte Technik und die fehlende Qualifikation bergen vielfältige Gefahren für den Straßenverkehr. Dies führt dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt und gegebenenfalls ein Führerschein erforderlich wird. Das hat für Fahrer und Halter die Folge, dass hier Anzeigen folgen - und die haben nicht selten Geldstrafen zur Folge. Im Falle eines Verkehrsunfalls kann die Versicherung den Halter zudem in Regress nehmen, so dass er sämtliche Kosten der Beteiligten übernehmen muss. Vielen Eltern ist leider nicht bewusst, dass auch dem Fahrzeughalter (Elternteil als Versicherungsnehmer) eine Strafanzeige droht, da er ein Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen bzw. ermöglicht hat.

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Kleinkraftrad-Roller ohne Versicherungsschutz

Am Sonntagabend gegen 20:10 Uhr war ein 26-jähriger Bederkesaer mit seinem Kleinkraftrad-Roller in seinem Heimatort unterwegs. Einer Polizeistreife fiel auf, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht und untersagte dem jungen Mann die Weiterfahrt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
E-Mail: http://www.polizei-cuxhaven.de
http://www.polizei-cuxhaven.de

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