POL-HH: 170627-3. Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Demonstration im Gängeviertel bleibt während des G20-Treffens einstweilen verboten.
Hamburg (ots)
Das Verwaltungsgericht führt in seinem Beschluss (16 E 6288/17) aus, dass die angefochtene Allgemeinverfügung der Polizei zu den Transferkorridoren rechtmäßig sein dürfte. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag des Veranstalters der Versammlung im Gängeviertel ab.
In der Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, dass es ohne das in der Allgemeinverfügung geregelte, zeitlich und räumlich begrenzte Versammlungsverbot zu einem Schaden für die körperliche Unversehrtheit und das Leben sowohl der Teilnehmer des G20-Treffens als auch der Versammlungsteilnehmer und unbeteiligter Dritter und darüber hinaus auch zu einem Schaden für die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland kommen würde.
Die Gesamtgefahrenlage rechtfertige nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes dies auch dann, wenn von angemeldeten friedlichen Versammlungen selbst keine unmittelbare Gefahr ausgehe, weil insoweit ein rechtfertigender polizeilicher Notstand bestehe.
Dazu Polizeipressesprecher Timo Zill: "Das Verwaltungsgericht hat damit klargestellt, dass die zeitlich und räumlich beschränkte Maßnahme verhältnismäßig und für die Sicherheit der Teilnehmer des G20-Treffens sowie unbeteiligter Dritter unerlässlich ist."
Schr.
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