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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (400) Angriff mit Laserstrahl scheint geklärt - Strafunmündiger ermittelt

Nürnberg (ots)

Der Angriff auf einen Jugendlichen mit einem sog. "Laserpointer" vom Oktober 2016 (Meldung 2051 vom 17.11.2016) scheint geklärt. Nach umfangreichen sowie zeit- und personalintensiv geführten Ermittlungen hat die Kripo Nürnberg nun einen Strafunmündigen ermittelt, der dringend verdächtig ist.

Der spätere Geschädigte verließ am 13.10.2016 im Zeitraum zwischen 15:30 Uhr und 16:00 Uhr den U-Bahnhof "Gustav-Adolf-Straße" über den Rolltreppenaufgang zur Bushaltestelle in Richtung Konstanzenstraße. Plötzlich bemerkte er einen grünen Laserstrahl, der ihn kurz darauf im Auge blendete. Einige Zeit später verschlechterte sich die Sehfähigkeit des Jugendlichen enorm. Inzwischen ist er auf einem Auge nahezu erblindet.

Das Fachkommissariat der Kripo Nürnberg ging nach den gewonnenen Erkenntnissen sehr schnell davon aus, dass der Geschädigte durch einen Unbekannten verletzt worden war, der ihn mit einem grünen Laserstrahl anvisiert hatte.

Auf Grund der Sachverhaltsschilderung mit gleichzeitigem Zeugenaufruf vom 17.11.2016 meldeten sich mehrere Zeugen, die in der Vergangenheit an gleicher Örtlichkeit ebenfalls von einem Laserstrahl erfasst worden waren. Die Kripo Nürnberg intensivierte daraufhin nochmals die Ermittlungen und stieß durch genaue Beschreibung der Ortsangaben sowie einer Tatortbegehung auf eine nahegelegene Wohnung. Wie sich dann herausstellte, wurde aus dieser Wohnung der Angriff auf den Jugendlichen durchgeführt. Verantwortlich hierfür soll ein Strafunmündiger sein, der dort mit seinen Eltern wohnt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg wurde die Wohnung auf richterlichen Beschluss hin durchsucht. Dabei fand sich tatsächlich ein sog. "Laserpointer". Dieser wurde sichergestellt. Einem Gutachten zufolge ist dieses Gerät dazu geeignet, die Verletzungen am Auge des Geschädigten zu verursachen.

Die Mutter des mutmaßlichen Tatverdächtigen wurde zum Sachverhalt vernommen. Sie machte Angaben, die allerdings noch Gegenstand der Ermittlungen sind.

Gegen die Mutter wird nun in strafrechtlicher Hinsicht ermittelt. Ihr strafunmündiger Sohn wird der Staatsanwaltschaft nur zur Kenntnis gebracht. Auf die Familie können im weiteren Verlauf erhebliche zivilrechtliche Forderungen zukommen.

Bert Rauenbusch/n

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Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
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