Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (210) Waffenlager ausgehoben
Nürnberg (ots)
Bereits am vergangenen Mittwoch, 30.01.02, nahmen Beamte des SEK Nordbayern in den Abendstunden einen 33-jährigen Kfz-Mechaniker und einen 35-jährigen Gastronom aus dem Landkreis Roth vorläufig fest.
In ihrem Besitz hatten die Beiden
1 Maschinenpistole "Ingram" mit Laserpointer und Schalldämpfer und 1 feuerbereite Maschinenpistole "Scorpion" mit gefülltem und eingeführtem Magazin sowie einem Schalldämpfer.
Der Festnahmeaktion waren Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Nürnberg ? OK-Dienststelle ? vorausgegangen, die den Verdacht von Verstößen nach dem Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz begründeten. Beim Vollzug von Durchsuchungsbeschlüssen, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg vom Amtsgericht Nürnberg erlassen wurden, fand sich im Haus des Kfz-Mechanikers ein regelrechtes Waffenarsenal. Zunächst galt es, scharfe Waffen und Munition von sog. "Deko-Waffen" zu differenzieren. Eine Vielzahl dieser Deko-Waffen aller Couleur (Pistolen, Revolver, Langwaffen) muss nun auf waffenrechtlich relevante Veränderungen untersucht werden, um festzustellen, ob er diese berechtigt in Besitz hatte. Unter diesen Stücken befand sich auch ein unbrauchbar gemachtes Maschinengewehr sowie eine Handgranate ohne Zünder und ohne Sprengstoff. In einem Mauerversteck hinter einem Wandtresor entdeckten die Durchsuchungsbeamten aber auch
1 weitere scharfe Maschinenpistole "Thompson" mit einem Rund- und einem Langmagazin und in der Werkstatt im Keller des Hauses 1 funktionsfähiges Maschinengewehr 42 mit Patronengurt.
Die vier vollautomatischen Waffen wurden beschlagnahmt.
Erschwert wurde die Durchsuchungsaktion durch körperliche Angriffe und Beleidigungen, mit denen der Vater des 33-jährigen Beschuldigten die Durchsuchungsbeamten attackierte.
Die beiden Beschuldigten legten zwischenzeitlich umfassende Geständnisse ab und benannten dabei auch ihre Bezugsquellen in Berlin bzw. der Schweiz. Auf Veranlassung des OK-Kommissariats werden durch die dortigen Behörden Ermittlungen in eigener Zuständigkeit geführt.
Ihre Kooperationsbereitschaft bewahrte die Beschuldigten vor der Untersuchungshaft, so dass sie ihre Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz in Freiheit erwarten können.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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