Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (444) Verfolgungsfahrt endete mit Festnahme
Nürnberg (ots)
Mehrere Streifen der Nürnberger Polizei waren heute Nacht (14.03.2012) in eine Verfolgungsfahrt im Nürnberger Westen verwickelt. Ein 34-jähriger Nürnberger hatte zuvor mehrfach mit seinem Pkw die Anhalteaufforderungen der Beamten missachtet.
Kurz nach 03:30 Uhr sollte der 34-Jährige, der mit seinem Ford unterwegs war, in der Fürther Straße angehalten werden. Er missachtete jedoch das Anhaltesignal des Streifenwagens und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit die Fürther Straße stadtauswärts. Auf dem weiteren Weg umfuhr er eine durch einen Streifenwagen eingerichtete Straßensperre, wobei er dabei das Dienstfahrzeug leicht touchierte. Es entstand aber nach bisherigem Sachstand kein Schaden.
Über die Adam-Klein-Straße, Spohr- und Schumannstraße fuhr der Flüchtige in die Grobestraße. Dort durchbrach er die Schrankenanlage eines Hotels und blieb letztlich stehen.
Der 34-Jährige sowie sein Mitfahrer gleichen Alters versuchten, ihre Flucht zu Fuß fortzusetzen. Polizeibeamte waren jedoch schneller und nahmen das Duo fest. Dabei musste sowohl unmittelbarer Zwang als auch Pfefferspray angewendet werden.
Wie sich nun im Laufe der Anschlussermittlungen herausstellte, war das verwendete Fahrzeug weder versteuert noch versichert. Der Fahrer, seit längerer Zeit schon ohne gültige Fahrerlaubnis, stand unter Drogeneinwirkung. Ein entsprechender Test verlief positiv.
Noch während der Anzeigenaufnahme meldete sich ein Zeuge, der versucht hatte, den Ford anzuhalten. Nur durch einen Sprung zur Seite blieb der Mann unverletzt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg wird der Beschuldigte zur Prüfung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg überstellt, nachdem der 34-Jährige bereits mehrfach in kürzester Zeit u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht worden war.
Nach bisherigem Kenntnisstand wurden keine Personen verletzt bzw. andere Kraftfahrer behindert oder gar gefährdet.
Der Pkw des Tatverdächtigen wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg sichergestellt. Wegen zahlreicher strafrechtlicher Verstöße, unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wird der Beschuldigte angezeigt. Gegen seinen Mitfahrer wird die strafrechtliche Relevanz des Vorfalls geprüft.
Bert Rauenbusch/n
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