Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1174) Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen - Ergebnis
Westmittelfranken (ots)
Im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken, Abschnitt West (Stadt und Lkr. Ansbach, Lkr. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen) wurden, wie mit Meldung 1006 (04.06.2010) angekündigt, im Juni verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt. Der Abschnitt West der mittelfränkischen Polizei zieht Bilanz.
Während der Zeit vom 07.06. - 20.06.2010 erfolgten mit Unterstützung von Beamten der Bereitschaftspolizei Nürnberg verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Schwerpunkte Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, unzureichende Insassensicherung und Telefonieren am Steuer.
Hintergrund war die signifikante Zunahme von Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten und Getöteten in Westmittelfranken, vor allem während der Monate April und Mai.
Im Ergebnis wurden 2212 Fahrzeuge zur Kontrolle angehalten, wobei 72 Fahrzeuglenker wegen technischer Mängel und 113 weitere wegen fehlender Dokumente beanstandet wurden.
In 245 Fällen waren Insassen nicht angegurtet, sieben weitere Kinder wurden ungesichert transportiert und ein Zweiradfahrer verzichtete auf den vorgeschriebenen Helm. Im Ergebnis bedeutet dies eine unzureichende Sicherung von mehr als 11 % aller angehaltenen Fahrzeuge.
52 Fahrzeuglenker wurden beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage betroffen.
140 Kraftfahrer wurden zu einem Alkohol-/Drogentest aufgefordert, wobei bei einem 61-jährigen Unterfranken ein Blutalkoholwert von mehr als 1,10 pro mille festgestellt wurde. Er musste nach einer Blutentnahme seinen Führerschein abgeben.
Bei den Geschwindigkeitsmessungen wurden mehr als 40.000 Fahrzeuge messtechnisch erfasst: 615 Kraftfahrer wurden an Ort und Stelle wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gebührenpflichtig verwarnt.
Gegen 278 Fahrzeuglenker mussten Bußgeldverfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle mit einem nachfolgenden Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg eingeleitet werden. In 30 Fällen steht dabei wegen Überschreitungen von mehr als 30 km/h (innerorts) bzw. 40 km/h (außerorts) die Erteilung von Fahrverboten im Raum.
Besonders deutlich fiel dabei am 19.06. auf der B 13 im Bereich Weidenbach die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 92 km/h aus. Der Schnellfahrer muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 600.- EUR und dem Eintrag von vier Punkten im Verkehrszentralregister rechnen.
Ähnlich ergeht es einem anderen Pkw-Lenker, der am 08.06. auf einer Staatsstraße bei Geslau mit 110 km/h gemessen wurde, obwohl dort nur 60 km/h zulässig sind.
Im Bereich Heilsbronn wurde am 12.06. ein Kraftfahrer mit der Laserpistole bei 102 km/h erfasst, obwohl im Ortsbereich nur die üblichen 50 km/h zulässig waren. Ihm drohen ein Bußgeld von 280.- EUR und der Eintrag von 4 Punkten.
Insgesamt wurden während der Aktion 1187 Verstöße festgestellt, davon
· 826 gebührenpflichtige Verwarnungen · 351 Bußgeldanzeigen wegen verkehrsrechtlicher Verstöße · 5 Strafanzeigen Verkehr (4 Fälle wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, 1 Trunkenheit im Verkehr) · 4 Bußgeldanzeigen wegen sonstiger Verstöße (Sozialvorschriften, ungültige Ausweise) · 1 Strafanzeige wegen Urkundenfälschung (Vorlage einer gefälschten ABE)
Jürgen Ederer
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