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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (6) Strafverfahren gegen den Leiter der Diensthundestaffel wegen Körperverletzung endete mit Strafbefehl

Nürnberg (ots)

Gestern endete ein Strafverfahren wegen
Körperverletzung gegen den Leiter der Diensthundestaffel
Mittelfranken vor dem Nürnberger Amtsgericht mit der
Ausfertigung eines Strafbefehls.
Der Polizeibeamte wurde in insgesamt 20 Fällen der
Körperverletzung - begangen an einem seiner Mitarbeiter - zur
Verantwortung gezogen. Die Staatsanwaltschaft setzte einen
Strafrahmen von 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung fest.
Nach Rechtskraft des Urteils werden dienstrechtliche Maßnahmen
folgen.
Im März 1999 äußerte ein 50-jähriger Diensthundeführer im
Gespräch mit seinem Direktionsleiter, dass er von dem
52-jährigen Leiter der Diensthundestaffel körperlich misshandelt
worden sei. Die Vorfälle seien im Zeitraum von 1995 bis 1996
geschehen.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken leitete daraufhin
umgehend straf- und dienstrechtliche Ermittlungen gegen den
52-jährigen Polizeihauptkommissar ein. Die Kriminalpolizei wurde
mit der Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen
beauftragt.
Der 50-jährige Polizeihauptmeister wurde zur
Ausbildungseinheit der Diensthundestaffel abgeordnet, so dass er
nicht mehr mit seinem Vorgesetzten zusammentraf.
Als sich im November auf Grund der Ermittlungen der Verdacht
gegen den Polizeihauptkommissar konkretisierte, wurde ein
anderer Beamter mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Leiter der
Diensthundestaffel beauftragt. Seitdem war der 52-jährige
Polizeihauptkommissar über längere Zeit krankheitsbedingt nicht
mehr im Dienst.
Der Vorgesetzte hat laut Strafbefehl seinen zwei Jahre
jüngeren Mitarbeiter mehrfach die Ohren umgedreht und ihn an der
Nase gezogen. Neben Zwicken in den Bauch und die Rippen habe er
diesem auch mit dem Schlagstock von hinten in die Genitalien
geschlagen. Die Handlungen gipfelten darin, dass der 52-Jährige
ihm mit einem Elektroschockgerät, welches für die
Hundeausbildung bestimmt war, einen Stromstoß auf den Körper
abgab.
   Folge der Misshandlungen bei dem 50-jährigen
Polizeihauptmeister waren neben den Schmerzen auch blaue
Flecken.
Die dienstrechtlichen Ermittlungen wurden bis zum Ausgang
des Strafverfahrens ausgesetzt. Nach Rechtskraft des
Strafbefehls werden diese unverzüglich wieder aufgenommen.
Nach der Bayer. Disziplinarordnung sind Maßnahmen von
Geldbuße bis hin zur Entfernung aus dem Dienst möglich. Die
Entscheidung wird durch das Verwaltungsgericht getroffen. Da die
Entscheidung jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, hat das
Polizeipräsidium Mittelfranken jetzt schon festgelegt, dass der
Polizeihauptkommissar nicht mehr als Leiter der
Diensthundestaffel verwendet wird. Er wird keine
Vorgesetztenfunktion mehr wahrnehmen und die beteiligten Beamten
werden nicht mehr gemeinsam bei einer Dienststelle ihren Dienst
verrichten.
Der 52-jährige Polizeihauptkommissar befindet sich weiterhin
im Krankenstand.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Telefon: 0911-211-2011/12
Fax: 0911-211-2010

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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