Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (744) Unbekannte Schmuckräuber bei Aktenzeichen XY - Bildveröffentlichung
Nürnberg (ots)
Wie mit Meldung Nr. 2604 und 2627 vom 09.12.2007 und 11.12.2007 berichtet, überfielen am 07.12.2007 zwei bislang unbekannte Männer ein Schmuckgeschäft in der Nürnberger Fußgängerzone. Dieser Raub wird am Mittwoch, 30.04.2008, um 20.15 Uhr, in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" als Studiobeitrag gesendet.
Die beiden Räuber betraten am 07.12.207 gegen 18.15 Uhr das Schmuckgeschäft in der Breiten Gasse in Nürnberg und ließen sich mehrere Tableaus mit Ringen zeigen. Plötzlich zog einer der Räuber eine Waffe, bedrohte die Verkäuferin und forderte die Herausgabe der Ringe. Anschließend flüchteten die beiden Männer mit ihrer Beute durch die Breite Gasse, wobei sie nach einem Gerangel, bei dem sie zur Sicherung ihres Raubgutes Pfefferspray einsetzten, einen Teil der Ringe verloren. Der Wert des restlichen Raubgutes beläuft sich auf einen hohen fünfstelligen Euro-Betrag. Bei dieser Auseinandersetzung verloren sie auch die Tatwaffe, wie sich herausstellte, eine Spielzeugpistole, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sah.
Nach Auswertung vorhandener Videoaufzeichnungen konnte die Nürnberger Kripo zwei Bilder, die die beiden Tatverdächtigen zeigen, sichern.
Räuber 1: ca. 20 - 25 Jahre alt, etwa 170 - 175 cm groß, südländisches Aussehen, schwarze kurze Haare, Drei-Tages-Bart, dunkel bekleidet.
Räuber 2: etwas kleiner, ca. 19 - 20 Jahre alt, ca. 180 cm groß, südländisches Aussehen, schwarze Haare, dunkel bekleidet, trug einen hellblauen Rucksack.
Sachdienliche Hinweise nimmt während der Sendung das ZDF-Aufnahmestudio Aktenzeichen XY unter der eingeblendeten Telefonnummer, aber auch rund um die Uhr der Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Rufnummer 0911/2112-3333 entgegen.
Für Hinweise, die zur Ergreifung der beiden Räuber führen, hat das Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 1.500 Euro ausgesetzt. Zusätzlich bietet die zuständige Versicherung bis zu 5.000 Euro für die Wiederbeschaffung der Schmuckstücke. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Peter Schnellinger/hu
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