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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (1733) 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger

Nürnberg (ots)

In der kommenden Nacht tritt das neue Gesetz in
Kraft, wonach es Fahranfängern während der Probezeit oder vor 
Vollendung des 21. Lebensjahres verboten ist, als Führer eines 
Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder die Fahrt
anzutreten, obwohl noch die Wirkung eines solchen Getränkes gegeben 
ist.
Ab 01.08.2007, 00.00 Uhr, wird mit dem neuen Gesetz gegen eine der
Hauptunfallursachen konsequent vorgegangen. Allein in Mittelfranken 
wurden im Jahr 2006 bei 833 festgestellten Alkoholunfällen acht 
Menschen getötet und 422 Personen zum Teil schwer verletzt. Die 
Polizei wird deshalb bei Verkehrskontrollen verstärkt darauf achten, 
dass diese neue Vorschrift eingehalten wird.
Wer als Fahranfänger unter Alkoholeinwirkung ein Kraftfahrzeug 
führt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 125 Euro rechnen. Hinzu 
kommen 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Die 
Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre für Fahranfänger, 
die sich noch in der Probezeit befinden, und es ist auch die 
Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich.
Der Rat der Polizei für alle Verkehrsteilnehmer lautet deshalb:
Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht!
Peter Grösch/n

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Pressestelle
Tel: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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