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POL-WL: Faslam, Alkohol und die Verantwortung der Erwachsenen

POL-WL: Faslam, Alkohol und die Verantwortung der Erwachsenen
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Landkreis Harburg (ots)

Die jetzt bevorstehenden Faslamsfeiern und Faslamsumzüge sind für Jugendliche wieder äußerst interessant. Nicht nur zum Zuschauen, gibt es in diesem Zusammenhang doch den Stoff aus der Welt der Erwachsenen in nicht unerheblicher Menge: Alkohol.

Leider achten einige Erwachsene aus den verschiedensten Gründen nicht auf die bestehenden Altersbeschränkungen für den Genuss von Alkohol bei Jugendlichen. Manchmal, weil sie die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht kennen, manchmal aus falsch verstandener Freundschaft und manchmal auch aus finanziellen Gründen.

Das kann schlimme Folgen haben: Wie das Statistische Bundesamt Ende 2011 mitgeteilt hat, ist die Zahl der alkoholbedingten Krankenhausaufenthalte von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 10 bis 20 Jahren vom Jahr 2000 zum Jahr 2010 von 9.436 auf 25.778 gestiegen. Das bedeutet eine Steigerung von über 270%! Alleine bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 15 bis 20 Jahren liegt die Zunahme bei nahezu 200% (2000: 7.254, 2010:21.704).

Diese Steigerungen machen nachdenklich und zeigen, dass die Erwachsenen in Bezug auf die Risiken und Gefahren eines übermäßigen Alkoholkonsums eine besondere Verantwortung haben.

Dieser müssen wir uns als Erwachsene auch bewusst sein. Daher die dringende Bitte der Polizei: Helfen Sie mit, Ihre Kinder zu schützen!

   - Geben Sie Minderjährigen keinen Alkohol!
   - Erwachsene sollten Minderjährige nie zum Trinken auffordern!
   - Seien Sie sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und trinken Sie 
     Alkohol nur in Maßen!
   - Ermöglichen Sie Minderjährigen unter 16 Jahren nicht den Konsum 
     von alkoholischen Getränken!
   - Ermöglichen Sie Jugendlichen unter 18 Jahren nicht den Konsum 
     von Spirituosen oder branntweinhaltigen Getränken!

Auch in diesem Jahr werden der Landkreis Harburg und die Polizeiinspektion Harburg wieder gemeinsam Faslam-Veranstaltungen hins. der Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kontrollieren.

Weitere Tipps oder Informationen erhalten Sie durch den Beauftragten für Jugendsachen bei der Polizeiinspektion Harburg, Kriminalhauptkommissar Carsten Bünger, 04181/285-107, der Suchtberatung des Landkreises Harburg, Tel. 04171/6930, sowie unter www.polizei-beratung.de, www.dhs.de oder www.bzga.de.

Ein Foto zur redaktionellen Nutzung ist in der digitalen Pressemappe der PI Harburg zum Download eingestellt. (C)Rolf van Melis/pixelio.de

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Harburg
Pressestelle
Jan Krüger
Telefon: 0 41 81 / 285 - 104
Mobil:
0 160 / 972 71 015

E-Mail: pressestelle (at) pi-harburg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/harburg

Original-Content von: Polizeiinspektion Harburg, übermittelt durch news aktuell

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