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POL-HI: Verkehrskontrollen im Bereich der Polizei Elze Zwei Jugendliche fahren ohne Fahrerlaubnis, Blutproben bei Pkw- und Radfahrer angeordnet

Hildesheim (ots)

Der Polizei Elze gingen am vergangenen Wochenende zwei Jugendliche ins Netz, die jeweils ein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug fuhren, ohne im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Ein 16-jähriger Jugendlicher aus Betheln hatte die Leistungsfähigkeit seines Mofa durch Austausch eines Bauteils gesteigert. Dieses Bauteil greift elektronisch in die Motorsteuerung ein und reguliert so die Geschwindigkeit. Im vorliegenden Fall wurde die Leistung auf mehr als 45 km/h gesteigert. Durch die Manipulation wurde das Mofa zum Kleinkraftrad und somit fahrerlaubnispflichtig. Eine Fahrerlaubnis kann der Jugendliche nicht vorweisen.

Bei einer weiteren Verkehrskontrolle ergeben Ermittlungen, dass ein 16-jähriger Gronauer einen fahrerlaubnispflichtigen 50er Roller schon mehrfach im öffentlichen Verkehrsraum genutzt hat, ohne im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. In beiden Fällen wurde Strafverfahren eingeleitet.

Oft fallen in Gesprächen mit Jugendlichen die Begriffe Moped, Mofa, Roller, Kleinkraftrad und viele andere. Doch viele Jugendliche kennen kaum die Bedeutung dieser Begriffe. Auch hinsichtlich der rechtlichen Vorschriften ist es wichtig, diese Begriffe einordnen zu können. Als Mofa bezeichnet man beispielsweise ein Fahrzeug, welches in der Regel einem Moped, Roller oder Kleinkraftrad äußerlich gleicht, aber meist über einen kleineren oder schwächeren Motor und eine geringere Geschwindigkeit verfügt. Die zulässige Geschwindigkeit für ein Mofa liegt bei 25 km/h. Für das Fahren mit einem Mofa ist die Mofa-Prüfbescheinigung notwendig, welche eine Art "Fahrerlaubnis" für Fahrten mit einem Mofa darstellt. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, so dass ein Mofa von diesem Personenkreis auch ohne den Besitz einer Fahrerlaubnis geführt werden darf. Jedoch ist es gerade bei jugendlichen Fahrern wichtig, dass die Eltern auf ihre Kinder Acht geben und notfalls auch auf sie einwirken. Denn wer sein Mofa frisiert, so dass es schneller als 25 km/h fährt, macht sich unter Umständen strafbar und verliert seinen Versicherungsschutz. Die Folgen können eine Verkehrsunterricht, Arbeitsstunden, Geldstrafen oder sogar eine Sperrfrist für die Erteilung eines Führerscheins sein.

Des weiteren konnte in Gronau ein Radfahrer kontrolliert werden, der sich seiner Sache wohl zu sicher war. Der 33-jährige Gronauer befuhr mit einem unbeleuchteten Damenfahrrad die Steintorstraße in Gronau und rief beleidigende Ausdrücke in Richtung der mit einer Verkehrskontrolle befassten Beamten. Der Gronauer konnte nach kurzer Verfolgung nahe seiner Wohnadresse gestellt werden, wo er das Fahrrad auf einem fremden Grundstück abgestellt hatte. Er war mit 2,07 Promille deutlich alkoholisiert. Eine weitere Blutentnahme musste ein 44-jähriger Elzer über sich ergehen lassen. Dieser war mit seinem Pkw nur mal eben kurz zum Einkaufen gefahren. Auch dieser wurde überprüft und zum Alkoholtest gebeten. Mit einem Wert von 1,29 Promille wurde der Führerschein sichergestellt. Gegen beide Verkehrsteilnehmer ist ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Polizeikommissariat Elze

Telefon: 05068/ 9303-0
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

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