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POL-KS: Kasseler Brandermittler stellen fest: Immer wieder fehlen Rauchmelder; Appell und Hinweise an Eigentümer

Kassel (ots)

Trotz der nun schon seit mehreren Jahren in Hessen bestehenden gesetzlichen Rauchmelderpflicht für Schlafräume und Kinderzimmer in Wohnräumen berichten die Brandursachenermittler der Kasseler Kripo immer wieder vom Fehlen dieser Melder. Stephan Dithmar vom zuständigen Kommissariat 11, der in vielen Fällen die Ermittlungen zur Ursache von Bränden in Stadt und Landkreis Kassel führte: "Viele Eigentümer von Wohnraum sind sich ihrer Verantwortung mittlerweile bewusst und haben Rauchmelder installiert. Nicht selten mussten wir in letzter Zeit bei unseren Ermittlungen jedoch feststellen, dass die vorgeschriebenen Rauchmelder in Häusern und Wohnungen teilweise oder sogar komplett fehlen. Dabei ist der Eigentümer vom ersten Tag an, bei dem Wohnraum als solcher genutzt wird, dafür verantwortlich, dass die kleinen Lebensretter vorhanden sind. Die schweren gesundheitlichen Schäden, die bereits kleinere, zu spät entdeckte Brände und giftiges Rauchgas verursachen können, sowie der häufig hoch ausfallende materielle Schaden sind Vielen gar nicht bewusst."

"Es passiert schon nichts!", ist ein Satz, den der Kriminalbeamte in diesem Zusammenhang immer wieder zu hören bekommt. Zu dem unschlagbaren Argument für die Lebensrettung kommen zudem die möglichen nicht unerheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für Eigentümer von Wohnraum hinzu. Für das Ermittlungsverfahren kann ein fehlender Rauchmelder bedeuten, dass gegen den Eigentümer wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung oder gar der fahrlässigen Tötung ermittelt wird. Statistisch erfasst werden fehlende Rauchmelder bei der Polizei zwar nicht, Dithmar schätzt die Anzahl der Fälle, bei denen er ermittelte und Rauchmelder fehlten, aber auf einen zweistelligen Prozentsatz.

Rauchmelder retten Leben!

Mehrere Fälle in Stadt und Landkreis Kassel zeigen hingegen eindrücklich, dass Rauchwarnmelder Leben retten können. So verdanken zwei hilflos in ihren Wohnungen liegende Menschen aus Fuldatal und Hofgeismar ihr Leben den Rauchmeldern, da in beiden Fällen Nachbarn durch das Piepen auf den Brand aufmerksam wurden und die Rettung dadurch noch rechtzeitig kam. Die Fälle ereigneten sich im Mai 2017 und im März 2018 und sind nur beispielhaft. "Gute Melder gibt es mittlerweile schon für relativ wenig Geld und sie sind schnell installiert. Man sollte nicht ein paar Euro über Leben und Tod entscheiden lassen.", meint der Brandermittler dazu.

Rechtliche und finanzielle Folgen oft empfindlich

Aber auch die rechtlichen und finanziellen Folgen nach Bränden mit fehlenden Rauchmeldern sind keinesfalls zu unterschätzen. Kommen dabei Menschen zu Tode oder werden verletzt und es wird gegen den Eigentümer des vermieteten Wohnraums wegen fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung durch Unterlassen ermittelt, so können im Falle einer Verurteilung empfindliche Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen auf ihn zu kommen. Gehen Brände, wie es glücklicherweise häufig der Fall ist, weniger schwerwiegend und ohne Personenschäden aus, so bleibt jedoch häufig ein hoher finanzieller Schaden zurück. "Die Schäden, die nur durch das Feuer entstehen, sind meistens gar nicht das Schlimmste. Die Rußablagerungen, die sich bereits bei kleinen Bränden oft im ganzen Gebäude verteilen, sind gesundheitsgefährdend und müssen in der Regel aufwendig von Spezialfirmen beseitigt werden. Dadurch können schnell Kosten im fünfstelligen Bereich entstehen. Fehlten nachweislich die vorgeschriebenen Rauchmelder, so kann es zu teils hohen zivilrechtlichen Forderungen durch Betroffene an die Eigentümer kommen.", so Dithmar. Ob die Versicherung in vollem Umfang in Leistung tritt, entscheidet im Einzelfall zudem der jeweilige Versicherer.

Hessische Bauordnung regelt Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht ist in Hessen in § 14 der Hessischen Bauordnung geregelt. Alleine das Fehlen der vorgeschriebenen Rauchmelder, ohne dass es zum Brand kommt, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach dem Gesetz mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann. Stellen die Ermittler nach einem Brand das Fehlen von Rauchmeldern fest, wird dies in der Akte entsprechend dokumentiert und weiteres finanzielles, bei Personenschäden sogar strafrechtliches Ungemach droht.

Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021

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