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LKA-SH: Fahrkartenautomat das dritte Mal gesprengt - Zeugen gesucht; Lichtbilder beigefügt

LKA-SH: Fahrkartenautomat das dritte Mal gesprengt - Zeugen gesucht; Lichtbilder beigefügt
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Kiel (ots)

Am vergangenen Mittwoch sprengten Unbekannte gegen 23.30 Uhr einen Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn am Bahnhof in Kiel Elmschenhagen und entwendeten die darin enthaltenen Geldkassetten. Durch die Sprengung entstand ein geschätzter Sachschaden von ca. 35.000,- EUR. Das vorgefundene Spurenbild spricht dafür, dass illegale Pyrotechnik einsetzt wurde. Die Wucht der Explosion verformte den Fahrkartenautomaten deutlich. Einzelteile des Automaten flogen 15 Meter weit. Auch eine Seitenscheibe des Unterstandes hielt der Explosion nicht stand. Zu der fraglichen Tatzeit hatte die Deutsche Bahn wegen laufender Bauarbeiten einen Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Die Sprengstoffexperten des Landeskriminalamtes haben die Ermittlungen aufgenommen. Neben der Tatortaufnahme führten sie erste Anwohnerbefragungen durch.

Sollten Sie Beobachtungen gemacht haben, bitten wir Sie, sich mit dem Landeskriminalamt Schleswig-Holstein unter Telefon 0431 160-61111 oder über den Polizeiruf 110 in Verbindung zu setzen.

Dieser Fahrkartenautomat ist nun bereits das dritte Mal zum Zielobjekt Krimineller geworden. Schon am 23.03.2012 wurde der Automat durch eine Sprengung stark beschädigt, ohne dass der Verursacher jedoch in den Besitz der Geldkassetten gelangte. Die zweite Tat ereignete sich am 30.01.2013. Im Zuge dieser Sprengung wurden auch die Geldkassetten entwendet.

Wir warnen vor den Gefahren selbst hergestellter Sprengkörper und nicht erlaubter pyrotechnischer Gegenstände. Die Gefahr, die für den Täter selbst oder für unbeteiligte Dritte entsteht, sollte nicht unterschätzt werden. Neben einem unkalkulierbaren Zünd- und Abbrandverhalten ist insbesondere die Sprengwirkung solcher Sprengkörper mit der einer Handgranate vergleichbar. Zudem führt der Verursacher rein strafrechtlich betrachtet eine Sprengstoffexplosion herbei, die mit einer hohen Freiheitsstrafe ab einem Jahr geahndet wird.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Stefan Jung
Telefon: 0431/160-4050
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell

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