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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 14. Mai 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen

die 41-jährige deutsche Staatsangehörige Songül G.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" in vier Fällen unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Songül G. pflegte von Deutschland aus regelmäßigen Kontakt zu dem in Syrien lebenden mutmaßlichen Mitglied des "Islamischen Staates" M. Dieses soll seit Mitte 2016 zusammen mit dem mutmaßlichen "IS"-Mitglied G. in Anschlagsplanungen eingebunden gewesen sein. Hiernach sollte in Deutschland ein Anschlag mit zahlreichen Todesopfern auf eine nicht näher ermittelte Großveranstaltung verübt werden. Zu diesem Zweck sollten anschlagsgeneigte Personen nach Deutschland geschleust werden und dort auf nähere Instruktionen zur konkreten Durchführung des Anschlags warten. Um unverdächtig zu erscheinen, sollten sie in der Zwischenzeit von eingeweihten "Glaubensschwestern" beherbergt und geheiratet werden.

Um dieses Anschlagsvorhaben zu unterstützen, verschaffte sich Songül G. eine unter fiktiven Falschpersonalien registrierte Mobilfunknummer und legte mit ihr im September 2016 jeweils einen Account bei den Messengerdiensten Telegram und WhatsApp sowie einen Account bei dem sozialen Netzwerk Facebook an. Anschließend übermittelte die Angeschuldigte die Zugangsdaten an M. Diese benutzte die Kommunikationsmittel fortan zum konspirativen Nachrichtenaustausch mit der Angeschuldigten sowie anderen Beteiligten an dem Schleusungs- und Anschlagsvorhaben.

Ebenfalls noch im September 2016 erklärte sich Songül G. gegenüber M. dazu bereit, einen der potentiellen Attentäter bei sich aufzunehmen und zu heiraten. Vor dem Hintergrund dieser Zusage versuchten zwei anschlagsgeneigte Personen im November 2016 aus Syrien in Richtung Deutschland auszureisen. Im Ergebnis gelang es ihnen allerdings nicht, Syrien zu verlassen.

Die Angeschuldigte ist am 11. Dezember 2018 festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 65 vom 11. Dezember 2018).

Pressekontakt:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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