HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld legt Jahresbilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor
Krefeld (ots)
Schadenssumme von 10,4 Millionen Euro ermittelt - 48 Jahre Freiheitsstrafen verhängt
Das Hauptzollamt Krefeld hat seine Arbeitsergebnisse im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld führte in 2022 insgesamt 781 Arbeitgeberprüfungen (2021: 514) in den unterschiedlichsten Branchen durch. Es wurden insgesamt 8.064 Personen hinsichtlich Ihrer Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Im Rahmen ihrer Prüfungen und Ermittlungen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 2.545 Strafverfahren (2.701) und 1.081 Ordnungswidrigkeitenverfahren (880) ein. Die im Laufe des Jahres 2022 aufgedeckte Schadenssumme beläuft sich auf etwa 10,4 Millionen Euro (13 Millionen Euro). Aufgrund der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld eingeleiteten Strafverfahren verurteilten die zuständigen Gerichte die Beschuldigten zu Geldstrafen in Höhe von rund 1.069.000 Euro und verhängten Freiheitsstrafen von insgesamt 48 Jahren.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit sind weiterhin Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts sind mehrere solche äußerst komplexen und umfangreichen Verfahren anhängig. "Auch in diesen Fällen stehen die Ermittlungen wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im Fokus der Ermittlungen", so der Leiter des Hauptzollamts Krefeld, Heinz Michael Horst. Die Tätergruppierungen würden auf unterschiedlichste Weise versuchen, die gesetzliche Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu umgehen oder den Sozialstaat zu betrügen und dabei verschiedene Tatbegehungsformen oftmals miteinander kombinieren und erheblichen wirtschaftliche Schäden verursachen.
Das Hauptzollamt Krefeld ist bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit für die kreisfreien Städte Krefeld und Mönchengladbach, sowie für den Rhein-Kreis Neuss und den Kreis Viersen zuständig.
Zusatzinformation
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt ihre Prüfungen sowohl als verdachts-unabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen - insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen - wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Prüfungen der Geschäftsunterlagen an.
Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Friseurhandwerk, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe und im Taxigewerbe durchgeführt wurden.
Jede Prüfung ist grundsätzlich auch eine Mindestlohnprüfung. Die FKS verfolgt alle Formen von Mindestlohnverstößen mit unverändert hoher Priorität, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022.
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Stefan Frisch
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