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FW-CW: Feuerwehr gibt Tipps zum Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht

Landkreis Calw (ots)

Zur bevorstehenden Jahreswende werden ab dem 29.Dezember Feuerwerk verkauft und in der Silvesternacht abgebrannt. Bitte achten Sie beim Kauf der pyrotechnischen Erzeugnisse auf die Prüfnummer des Bundesamt für Materialprüfung (BAM-Nummer). Kaufen Sie über dem Ladentisch, nicht unter dem Ladentisch. Denn die Erzeugnisse die unter dem Ladentischverkauft werden sind meist ungeprüfte Artikel aus den östlichen Anrainerstaaten. So mancher Böller entpuppte sich beim Abbrennen als Sprengstoff. Viele Städte und Gemeinden haben das Abbrennen von Feuerwerk in ihrer historischen Altstadt untersagt. Bitte informieren sie sich bei ihrer Gemeinde. Ebenso ist das Zünden von Feuerwerk und Böllern in der Nähe von Altersheimen und Krankenhäuser nicht verboten. Zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachgüter geben die Feuerwehren aus dem Kreis Calw folgende Hinweise:

1. Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt: KL. I. : Feuerwerksspielwaren ( Aufdruck BAM- P I. ) KL. II. : Kleinfeuerwerk ( Aufdruck BAM- PII. ) KL. III : Mittelfeuerwerk ( Aufdruck BAM- PIII. ) KL. IV : Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

2. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.

3. Lesen Sie in jedem Falle die Gebrauchsanweisung der verschiedene Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

4. Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.

5. Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche. Räumen Sie Ihre Balkone und Terrassen von Mobiliar, alten Tannenbäumen oder sonstigen brennbaren Gütern.

6. Bedenken Sie, dass die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine häufige Brandursache.

7. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit "langem Arm" anzünden, danach 3-5m Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.

8. Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden, standfesten "Abschußrampen". Auch leere Flaschen sollten gesichert werden. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!!!

9. Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.

10. In der Nähe von Anlagen oder Gebäuden die besonders brandempfindlich sind (Strohdachhäuser aber auch Bauernhöfe wo oft Stroh und Heu offen gelagert werden), dürfen Feuerwerkskörper nur mit genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abgebrannt werden. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200m, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, einen Abstand von mindestens 50m einzuhalten.

11. Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren.

12. Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen, verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.

13. Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien mit Lunten ist gefährlich!

Sollte es doch zu einem Unfall oder Feuer kommen, sofort den Notruf 112 wählen. Die Integrierte Leitstelle in Calw gibt Ihnen professionelle Hilfe und alarmiert wenn nötig Feuerwehr und Rettungsdienst. Leisten Sie bei Unfällen sofort ERSTE HILFE. Bei Feuer warnen Sie auch die Mitbewohner. Schließen Sie die Tür des Brandzimmers und die Wohnungstür zum Flur/Treppenraum. Warten Sie vor der Haustür auf Feuerwehr und Rettungsdienst und weisen Sie diese ein.

Die Feuerwehren im Kreis Calw wünschen Ihnen einen gesunden und unfallfreien Rutsch ins neue Jahr 2017.

Rückfragen bitte an:

Kreisfeuerwehrverband Calw e.V.
Udo Zink
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Schmiedwiesenweg 7
75387 Neubulach OT Altbulach
Telefon: +49 176 630 49 295
Fax: +49 7053 3168
Fax mobil: +49 0711 25 296 11 372
E-Mail: presse@kfv-calw.de
http://www.kfv-calw.de

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