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Polizeipräsidium Reutlingen

POL-RT: EM 2016 - Polizei gibt Sicherheitshinweise für Fanfeiern und Autokorsos

Reutlingen (ots)

Die Fußballeuropameisterschaft in Frankreich steht vor der Tür und für viele Fußballfans heißt das, gemeinsam mit Freunden bei Public Viewings mit ihrer Mannschaft mitzufiebern und im Falle eines Sieges auf einer Fanmeile oder mit einem "spontanen" Autokorso zu feiern.

Autokorsos sind grundsätzlich nicht Bestandteil des normalen Straßenverkehrs und bergen für die Teilnehmer ebenso wie für Außenstehende eine Menge meist unterschätzter Risiken und Gefahren. Die Fans können aber einiges dafür tun, dass die Freude über einen Sieg der jeweiligen Nationalmannschaft nicht durch unangenehme Zwischenfälle oder gar erforderliche, polizeiliche Maßnahmen getrübt wird.

Ganz besonders gefährlich und deshalb unbedingt zu vermeiden ist

   - das Sitzen auf Fahrzeugdächern und Motorhauben oder im offenen 
     Kofferraum
   - das Stehen in Fahrzeugen, z.B. Cabriolets
   - das Hinauslehnen des Körpers aus den Seitenfenstern und dem 
     Schiebedach
   - das Schwenken von Fahnen mit langen Stangen
   - das Einfahren in Bereiche mit Fußgängerverkehr
   - das Zufahren auf Personen oder Personengruppen
   - starkes Beschleunigen oder das Durchdrehen lassen der Räder

Ebenso sollte auf den Sicherheitsabstand geachtet werden, denn immer wieder kommt es bei Autokorsos zu teils folgenreichen Auffahrunfällen. Dass Alkohol für die Fahrer ein Tabu ist, versteht sich von selbst. Übrigens ist der Fahrer auch verantwortlich für das Verhalten seiner eventuell alkoholisierten Mitfahrer. Die Fans sollten bei aller Freude daran denken, den Korso nach angemessener Zeit wieder zu beenden, bevor die Polizei unter Abwägung der verschiedensten Interessen möglicherweise das Ende des Korsos einleiten muss.

Aber nicht nur Autofahrer haben besondere Pflichten, auch Fußgänger sollten aufpassen und unbedingt auf das Blockieren von Fahrzeugen verzichten, da dies höchst gefährlich sein kann. So wurde bei der WM 2014 eine Frau in Kirchheim in einem Korso von einem Fahrzeug erfasst und verletzt.

Ein weiterer, wichtiger Hinweis: Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist nicht nur verboten, sondern gerade in einer Menschenmenge gefährlich. Es kann Panik entstehen und Personen können schwer verletzt werden - wie schon bei der WM 2014, als in Reutlingen mehrere Menschen durch Böllerwürfe verletzt wurden, einer davon schwer. (ak)

Rückfragen bitte an:

Andrea Kopp (ak), Tel. 07121/942-1101

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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