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POL-NB: Kontrollen zu Fahren.Ankommen.LEBEN! mit Schwerpunkt "Verbotswidriges Überholen und Handynutzung"

POL-NB: Kontrollen zu Fahren.Ankommen.LEBEN! mit Schwerpunkt  "Verbotswidriges Überholen und Handynutzung"
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Neubrandenburg (ots)

Ein kurzer Blick aufs Handy während der Fahrt kann schwerwiegende Folgen haben. Denn wer als Fahrzeugführer bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h nur zwei Sekunden auf den Bildschirm blickt, ist gut 45 Meter im "Blindflug" unterwegs.

Am heutigen Mittwoch, 5. September 2018, starten in Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!" Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt "Verbotswidriges Überholen und Handynutzung". Die speziellen Kontrollen finden im gesamten Monat September statt. Darüber hinaus beteiligen wir uns am 20. September 2018 an der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion "sicher.mobil.leben" zum Thema Ablenkung.

Im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg (LK MSE, LK VG, LK VR) hat es in den vergangenen Jahren einen Anstieg der festgestellten Handyverstöße gegeben. So wurden im Jahr 2015 noch 3448 Verstöße geahndet, im Jahr 2016 waren es 3536 und im vergangen Jahr 2017 waren es bereits 4674 Handyverstöße.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock (LK Rostock, LK Nordwestmecklenburg, LK Ludwigslust-Parchim sowie die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin) sind die Verstöße leicht zurückgegangen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 5566 Verstöße festgestellt, 2016 waren es 5231. Im vergangenen Jahr registrierten Beamte des PP Rostock insgesamt 5129 Verstöße.

Die Ahndung von Handyverstößen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die verbotswidrige Nutzung ein hohes Unfallrisiko darstellt. Der Anteil der festgestellten Handyverstöße gemessen an allen Ordnungswidrigkeiten beträgt um die drei Prozent. Seit dem 19. Oktober 2017 wurde das Bußgeld für Kraftfahrzeugführer von 60 Euro auf 100 Euro angehoben. Wenn dadurch eine Gefährdung entstanden ist, steigt das Bußgeld auf 150 Euro (zusätzlich zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot). Radfahrer erhalten ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro (zuvor 25 Euro).

Daneben sind Fehler beim Überholen die fünfthäufigste Unfallursache im Land. Allein im Jahr 2017 ereigneten sich pro Woche drei bis vier schwere Verkehrsunfälle im Bereich des PP Neubrandenburg mit Überholfehlern als Ursache. Im Bereich des PP Rostock waren es im Jahr 2017 insgesamt 566 Unfälle mit der Unfallursache Überholen. Eine Person kam dabei ums Leben, 30 wurden schwer verletzt.

Mehr als 100 Beamte sind heute im Polizeipräsidium Neubrandenburg im Einsatz und kontrollieren Autofahrer auf verbotswidriges Überholen und Handynutzung.

Rückfragen bitte an:

Claudia Tupeit
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 0395/5582-2041
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Auf Twitter: @Polizei_PP_NB

Original-Content von: Polizeipräsidium Neubrandenburg, übermittelt durch news aktuell

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