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POL-REK: 16 Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss
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POL-REK: 16 Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss / Rhein-Erft-Kreis
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Rhein-Erft-Kreis (ots)

Bei allgemeinen Verkehrskontrollen zwischen Freitag (10. Februar) und Montag (13. Februar) im Kreisgebiet stellten die Polizeibeamten zahlreiche Fahrten unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln fest.

Alleine im Bereich Hürth kam es zwischen Samstag (11. Februar) und gestern (13. Februar) zu sieben Verstößen, bei denen die Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Die Polizeibeamten hielten die Fahrer im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen an. In allen sieben Fällen handelte es sich um Pkw-Führer im Alter von 21 bis 31 Jahren. In Kerpen stellten die Beamten am Wochenende bei Verkehrskontrollen zwei Pkw-Fahrer (20 und 30) fest, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fuhren.

Ein betrunkener Radfahrer fiel den Beamten am Freitag (10. Februar) in Kerpen um 22.30 Uhr auf der Hauptstraße/Zum Wehrhahn auf. Der 45-Jährige aus Kerpen konnte sich, nachdem er angehalten hatte, mit 1,58 Promille (Atemalkoholtest) kaum noch auf den Beinen halten. Die Polizeibeamten veranlassten eine Blutprobe und behielten den Mann zur Ausnüchterung bis zum nächsten Tag auf einer Polizeiwache. Zudem leiteten sie ein Strafverfahren gegen ihn ein. Ein 55-jähriger Mann aus Kerpen fuhr am Sonntag (12. Februar) mit seinem Rad über den Rodderweg. Da er in "Schlangenlinien" fuhr, kontrollierten Polizeibeamte den Radfahrer. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,64 Promille. Daraufhin entnahm ihm ein Arzt ihm eine Blutprobe. Die Polizeibeamten leiteten ein Strafverfahren ein. In Pulheim fuhr ein 56-jähriger Pulheimer am Freitagabend (10. Februar) um 20.45 Uhr mit seinem Pkw auf der Industriestraße aus einer Parklücke heraus. Den Beamten fiel auf, dass sein Fahrzeug "ruckelte" und unmittelbar danach der Motor ausging. Sie stellten bei dem Fahrer nach einem Atemalkoholtest 1,94 Promille fest. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Die Polizeibeamten beschlagnahmten seinen Führerschein und leiteten ein Strafverfahren ein. Auch in Brühl, Frechen, Pulheim und Bergheim stellten die Beamten berauschte Fahrer fest. Die Männer im Alter zwischen 22 und 41 Jahren standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, als sie ihre Fahrzeuge führten.

In allen Fällen von Fahrten unter berauschenden Mitteln erfolgten Blutprobenentnahmen durch Ärzte. Die Polizeibeamten untersagten den Fahrern die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren ein.

Die Polizei setzt ihre Kontrollen fort und weist auf die Gefahren im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, insbesondere an den "tollen Tagen" weisen noch einmal hin: Jeder Verkehrsteilnehmer, auch Besucher der karnevalistischen Veranstaltungen sollten sich bereits vor dem Feiern Gedanken über den Heimweg machen. Bei Alkoholkonsum und dem Konsum berauschender Mittel gilt: "Hände weg vom Steuer!". Die Benutzung eines Taxis oder von öffentlichen Verkehrsmitteln schützt nicht nur vor Führerscheinverlust, sondern trägt zur Verkehrssicherheit bei. Für junge Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt ein absolutes Alkoholverbot. Das Alkoholverbot gilt ebenso bei "begleitetem Fahren" für den Begleiter. Unterschätzt wird oftmals der Restalkohol am Morgen nach einer durchfeierten Nacht. Deshalb ist es auch in diesen Fällen unbedingt angesagt, das Fahrzeug stehen zu lassen und schon vor den Feiertagen eine Mitfahrgelegenheit zu organisieren. (wp/cb)

Pressekontakt:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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